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Förderkonzept Mikroprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Förderformat „Mikroprojekte“ in der im Mai 2024 veröffentlichten Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms integriert. Mikroprojekte bieten einen niederschwelligen Zugang zur Forschungsförderung.

Symbolbild Mikroprojekte © Milan Ilic – stock.adobe.com

Mikroprojekte können mit Bezug zu einem der konkreten Förderschwerpunkte innerhalb des 8. Energieforschungsprogramms des BMWK beantragt werden. Dabei sollen die Projekte Fragestellungen adressieren, die dazu beitragen, die Energiewende zu beschleunigen. Hierzu zählen etwa Projekte, die die Machbarkeit von Innovationsideen untersuchen, umfangreichere Forschungsprojekte vorbereiten oder neuartige Technologien an die Marktreife annähern.

Um eine vereinfachte und beschleunigte Beantragung sowie Förderung dieser Forschungsprojekte zu ermöglichen, wird das Format in einem einstufigen Verfahren umgesetzt. Für das Format der Mikroprojekte ist in der Regel eine Projektlaufzeit von sechs Monaten vorgesehen. Ein Mikroprojekt muss als Einzelvorhaben beantragt werden.

Informationen zur Antragstellung

  • Wichtig: Die Einreichung eines Projektantrags im Förderformat Mikroprojekte ist grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Beratung möglich.
  • Download (PDF): Ergänzende Hinweise für Mikroprojekte