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Erklärung des Anti-Folter-Komitees zu Aserbaidschan

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat heute eine öffentliche Erklärung zu Aserbaidschan abgegeben. Die Erklärung gemäß Artikel 10 (2) des Übereinkommens zur Einsetzung des Ausschusses (*) verweist nachdrücklich auf den immer noch bestehenden Mangel an Zusammenarbeit mit dem CPT seitens der aserbaidschanischen Behörden.

(*) In Artikel 10 (2) des Übereinkommens heißt es: „Verweigert die Vertragspartei die Zusammenarbeit oder lehnt sie es ab, die Lage im Sinne der Empfehlungen des Ausschusses zu verbessern, so kann der Ausschuss, nachdem die Vertragspartei Gelegenheit hatte sich zu äußern, mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder beschließen, dazu eine öffentliche Erklärung abzugeben.


 Pressemitteilung
Das Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) veröffentlicht eine öffentliche Erklärung zu Aserbaidschan


 Öffentliche Erklärung (in französischer, englischer und aserbaidschanischer Sprache)


 Bericht über den Ad-hoc-Besuch in Aserbaidschan im Jahr 2022 (Englisch)


 Zusammenfassung des Besuchsberichts (Englisch)


 Das CPT und Aserbaidschan

 

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Straßburg 3. Juli 2024
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