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Simon Stepper ist Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München und Lehrbeauftragter der LMU München. Er berät zu allen rechtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere zu aktienrechtlichen Themen.
Simon Stepper ist Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München und Lehrbeauftragter der LMU München. Er berät zu allen rechtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere zu aktienrechtlichen Themen.
Getty Images / ismagilov, Simon Stepper, Gründerszene

Den ersten Teil dieses Beitrags zum NDA findet ihr hier. In diesem zweiten Teil erfahrt ihr, was in NDAs typischerweise geregelt wird, wie lange die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert und ob für das NDA eine bestimmte Form erforderlich ist.

Der typische Inhalt eines NDA ist erheblich davon abhängig, welche Parteien ihn abschließen und das insbesondere aus der Perspektive der Gründer. Wird das NDA mit einem potentiellen Investor, mit einem Wettbewerber oder mit einem Lieferanten oder Kooperationspartner abgeschlossen, so können sich ganz unterschiedliche Anforderungen an den Schutz von Informationen ergeben. Dabei gilt, dass die Reichweite der Vertraulichkeitspflicht bei einem Wettbewerber als Vertragspartner möglichst weitgehend sein sollte.

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