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"Eine Finanzholding sollte von Anfang an mit hinreichend Kapital ausgestattet sein", rät Steuerexpertin und Gastautorin Nicole Haaf.
„Eine Finanzholding sollte von Anfang an mit hinreichend Kapital ausgestattet sein“, rät Steuerexpertin und Gastautorin Nicole Haaf.
Nicole Haaf
Über die Autorin Nicole Haaf

Nicole Haaf ist Steuerberaterin, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Haaf Partners GmbH. Sie ist spezialisiert auf steuerrechtliche Fragen im Bereich Venture Capital und Unternehmensbesteuerung. In ihrem Podcast „Bring it up“ behandelt sie unter anderem fachliche Themen für Unternehmer und führt Interviews mit Experten, Unternehmern und Investoren. Sie gibt zudem Workshops zu den Themen Unternehmensführung und -gründung.

Im Venture Capital gehört das Aufsetzen einer Finanzholding vor Gründung eines Startups gewissermaßen bereits zum „guten Ton“. Den meisten Gründerinnen und Gründern ist zwar bekannt, dass eine solche Finanzholding steuerlich vorteilhaft ist – gerade, wenn es um den späteren Verkauf ihres Unternehmens geht. Was die Finanzholding aber konkret bedeutet und ob es neben steuerlichen Vorteilen auch Nachteile gibt, soll dieser Beitrag klären.

Finanzholding – eine Definition

Eine „Finanzholding“ beschreibt eine Kapitalgesellschaft – meist in Form einer GmbH, mitunter aber auch zu finden als UG (haftungsbeschränkt) – deren einziger Zweck darin besteht, Vermögen (häufig in Form von Beteiligungen) zu halten und zu verwalten. Wer als Privatperson eine solche Finanzholding gründet, ist im Regelfall zu 100 Prozent an dieser als Alleingesellschafter beteiligt. Die Finanzholding selbst hält wiederum Anteile an einem oder mehreren Startups. Folglich ist eine Privatperson lediglich mittelbar über die Finanzholding an der Startup-Kapitalgesellschaft beteiligt.

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