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Jeden Monat im Wert von bis zu 40 €: meinPflegeset

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

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Die Pflege eines geliebten Menschen ist bereits Herausforderung genug. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen, Ihre Last ein wenig zu erleichtern: Nutzen Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zur Entlastung in der häuslichen Pflege!

All diese Hilfsmittel sind speziell für den täglichen Gebrauch konzipiert und sofort einsetzbar. Dies gibt Ihnen die Freiheit, sich auf das Wohlbefinden Ihres Angehörigen zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um die Beschaffung und Finanzierung der Pflegehilfsmittel machen zu müssen. Für die Kostenübernahme dieser Produkte ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Ein einfacher Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt!

Der Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel gilt für alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Einrichtung gepflegt werden. Selbst, wenn ein professioneller Pflegedienst mit im Spiel ist, haben Pflegebedürftige in der Regel Anspruch auf diese notwendigen Hilfsmittel im Pflegealltag.

Welche Pflegehilfsmittel werden erstattet?

Mit den folgenden Produkten gelingt es, die Pflege zuhause sicherer, hygienischer und einfacher zu gestalten – und das Beste daran? Sie sind für Pflegebedürftige und deren Angehörige komplett zuzahlungsfrei!* Stellen Sie sich noch heute Ihre individuelle Produktauswahl zusammen:

Folgende Produkte sind Teil Ihres Pflegesets:

Unser Tipp: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören zur Produktgruppe 51 "Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden" (PG 51). Einige Pflegekassen erstatten die Kosten für durchschnittlich 3 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr. Diese Einlagen sind dank ihres weichen Baumwollgewebes hautfreundlich und haben eine hohe Saugkraft. Da diese bei bis zu 90 °C gewaschen werden können, sind sie umweltfreundlicher als saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.

meinPflegeset: Ihr individuelles Paket für die häusliche Pflege

Sie können selbst entscheiden, woher Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen. Wichtig zu wissen: Um eine Erstattung für die Kosten der Pflegehilfsmittel zu erhalten, sollten Sie im Vorfeld Kontakt zu Ihrer Pflegekasse aufnehmen. Die Erstattung erhalten Pflegebedürftige durch das Einreichen der Rechnungen.

Das Team von meinPflegeset nimmt Ihnen all diese Aufgaben ab: Hier können Pflegebedürftige ihre Pflegehilfsmittel mit wenigen Klicks auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt selbst zusammenstellen. meinPflegeset unterstützt Sie bei der Antragstellung auf Kostenübernahme, kümmert sich um Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse, übernimmt die Abrechnung mit dieser und kümmert sich um den zuverlässigen und regelmäßigen Versand Ihrer Pflegehilfsmittel. Das Lieferintervall sowie Ihre Produktzusammenstellung können Sie jederzeit anpassen!

Zögern Sie nicht länger und wählen Sie gleich Ihr gewünschtes meinPflegeset aus:

Noch Fragen? meinPflegeset hilft Ihnen gerne weiter:

Telefon: 0800 000 83 64 (kostenfrei)

E-Mail: kontakt@mein-pflegeset.de

*Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Hinweis: Die Kostenübernahme für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch XI unter §40 Abs. 1 geregelt. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die die Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern sollen. Die Ausgaben der Pflegekassen dürfen monatlich 40 Euro nicht überschreiten, gemäß den Bestimmungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG 1) vom 01.01.2015.

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