Missbraucht, gequält, zwangstätowiert: Vergewaltiger hielt Frau fünf Tage gefangen

Im Gerichtssaal: Jaser A. hält sich eine Mappe vors Gesicht, will nicht fotografiert werden

Im Gerichtssaal: Jaser A. hält sich eine Mappe vors Gesicht, will nicht fotografiert werden

Foto: Stefan Hesse

Hamburg – Es ist unvorstellbar, welche Qualen die junge Frau erleiden musste! Fünf Tage lang hielt Jaser A. (31) seine Ex-Freundin (22) an der Elbchaussee gefangen, misshandelte sie grausam, vergewaltigte sie und tätowierte ihr sogar seinen Namen auf den Bauch. Dafür muss der Afghane jetzt in den Knast.

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Zuhälter am Donnerstag wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung zu neun Jahren Gefängnis plus Sicherungsverwahrung. Das bedeutet: Haft auf unbestimmte Zeit.

Sein Motiv: Strafe dafür, dass sie sich von ihm trennen und nicht länger ausbeuten lassen wollte.

Täter tätowierte Frau mit Gewalt seinen Namen

„Sie haben die Frau behandelt wie ein Stück Vieh auf einer Ranch in Texas. Das ist schlicht menschenverachtend!“, donnerte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Vor allem das Zwangs-Tattoo, das dem Opfer zunächst ins Gesicht, dann ins Dekolleté gestochen werden sollte, habe den letzten Ausschlag gegeben, gegen A. Sicherungsverwahrung zu verhängen. In Freiheit würde er sonst wieder „wie ein Raubtier losgehen“, sich ein neues Opfer suchen.

Wegen Vergewaltigung vorbestraft

A. ist einschlägig vorbestraft, hat bereits wegen Vergewaltigung in Haft gesessen. Im Dezember 2022 lernte er die damals 20-Jährige kennen. Sie stammte aus einem Ort in Niedersachsen, verliebte sich in ihn. Im Januar zog sie bei ihm ein, A. überredete sie für ihn anschaffen zu gehen.

Der Richter zum Angeklagten: „Nach unserer Auffassung sind Sie nicht nur ausbeuterisch gewesen. Es besteht für uns kein Zweifel, dass Sie eine kriminell gefährliche Person sind!“

Im Sommer 2023 flüchtete die Frau schließlich vor A. in ihre Heimatstadt. Er folgte ihr und holte sie mit Gewalt zurück nach Hamburg, biss sie bereits im Auto blutig und stach ihr einen Finger ins Auge.

Nach fünf Tagen Martyrium in seiner Wohnung im Hamburger Stadtteil Othmarschen, gefesselt und geknebelt, spielte sie schließlich mit, sodass er glaubte, sie würde ihm wieder gehorchen. Da erst konnte sie endlich entkommen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Alfons Schwarz wird gleich das Urteil verkünden

Der Vorsitzende Richter Dr. Alfons Schwarz wird gleich das Urteil verkünden

Foto: Stefan Hesse

Richter bedankt sich bei der jungen Frau

Vorsitzender Richter: „Sie ist eine starke Persönlichkeit. Sie hat gewagt, den Angeklagten anzuzeigen. Wäre sie schwach gewesen, wäre sie an der Tat zerbrochen. Das ist sie nicht – Gott sei Dank.“ Und mit Blick auf den Angeklagten ergänzte der Richter: „Das Tatbild zeigt einen rücksichtslosen, parasitär ausbeuterischen, manipulativen Menschen. Diese junge Frau hat Ihrem kriminellen Treiben ein Ende gesetzt. Der Rechtsstaat darf ihr dankbar sein.“

Vor Gericht bettelte A. um Abschiebung. Doch jetzt wartet auf ihn das Gefängnis. A. hat mindestens viereinhalb Jahre Haft vor sich. Danach könnte er nach Afghanistan abgeschoben werden. Bei einer Rückkehr nach Deutschland säße er jedoch sofort wieder hinter Gittern.

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