Unfassbar!: Mann tritt Rentnerin (84) gegen Kopf – und bleibt frei
So erklären die Behörden, warum kein Haftbefehl erlassen wird
Halle (Sachsen-Anhalt) – Weil ihr Schirm ihn berührte, rastete ein Fahrgast (36) in Halle (Saale) aus – und trat der Rentnerin (84) in einer Straßenbahn mit voller Wucht vor den Kopf! Die Frau landete auf der Intensivstation.
Inzwischen wurde der 36-Jährige durch Aufnahmen der Überwachungskamera überführt. Aber bislang wurde der Verdächtige nicht einmal von der Polizei vernommen.
Warum ist DER noch frei?
Die schockierende Tat passierte am 30. Mai 2024 in einer Bahn der Linie 1: Als der polizeibekannte Hallenser die Seniorin zunächst ansprach, signalisierte sie ihm, dass sie Hörgeräte hat und ihn nicht verstehen kann. Dabei kam es zu einer versehentlichen Berührung durch den Schirm der alten Dame.
Jetzt liegt sie auf der IntensivstationMann tritt Rentnerin (84) krankenhausreif
Der 36-Jährige schlug der Frau ins Gesicht, ging zur Tür und kehrte zurück, um mit Anlauf zuzutreten. Dann stieg er aus, das Opfer kam schwer verletzt auf die Intensivstation.
Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung
Aktuell ermittelt die Kriminalpolizei in dem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Serien-Straftäter. Wieso wurde er nicht sofort in Untersuchungshaft genommen? Polizeisprecher Thomas Müller vom Revier Halle erklärt: „Als die Straftat vor sechs Wochen zur Anzeige gebracht wurde, wurde diese als gefährliche Körperverletzung klassifiziert. Dieses Delikt rechtfertigt aktuell keinen nachträglichen Haftbefehl.“
In der kommenden Woche muss der Hallenser wegen der Straßenbahn-Attacke auf dem Polizeirevier zum Verhör erscheinen. Ein Termin ist nach BILD-Informationen bereits fest vereinbart und der Beschuldigte hat zugesagt, pünktlich zu erscheinen. Seine Bereitschaft spricht gegen eine Fluchtgefahr, die aber Voraussetzung für einen Haftbefehl ist.
Anklage wegen versuchten Totschlags ist möglich
Sollten sich im Laufe der Ermittlungen weitere Indizien ergeben, könnte das den Tatvorwurf verschärfen. Sogar eine Anklage wegen versuchten Totschlags wäre möglich. In diesem Fall wäre auch ein Untersuchungshaftbefehl möglich, da mit einer höheren Straferwartung auch die Fluchtgefahr wächst.
„Darüber entscheidet aber die zuständige Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Ermittlungsrichter“, so Polizeisprecher Müller. Aktuell werden die Ermittlungsakten für die Staatsanwaltschaft zusammengetragen.
Sollte der 36-Jährige nicht zum Verhör erscheinen, wird er von der Polizei festgenommen.