Vorsorgevollmacht missbraucht: 3 Jahre Knast! Pflegerin zockt 176 000 Euro von Senior ab

Die verurteilte Altenpflegerin Christa G. (63) radelt nach dem Urteil nach Hause

Die verurteilte Altenpflegerin Christa G. (63) radelt nach dem Urteil nach Hause

Foto: Dirk Sukow

Dresden – „Dreist und unverschämt“ – so der Richter, war das Verhalten von Altenpflegerin Christa G. (63). Sie plünderte das Konto eines fast 100-jährigen Freundes, um dessen Sohn ums Erbe zu bringen. Dafür kassierte die Angeklagte jetzt drei Jahre Haft!

Christa G. hatte seit 2014 eine Vorsorge-Vollmacht für ein kinderloses Ehepaar, das schon mit ihrer Mutter befreundet war. Die beiden Senioren lebten im Pflegeheim, in dem die Angeklagte aber nicht beschäftigt war. Nachdem die Frau verstorben war, hob Christa G. laut Anklage 25-mal Bargeld vom Konto ab, insgesamt 176 000 Euro.

G. war zwar als Erbin von dem fast 100-jährigen Paul K. eingesetzt worden, wusste aber, dass er noch einen unehelichen Sohn hat. Der hatte allerdings keine Ahnung, wie sein Vater heißt und ob er noch lebt. Im Juli 2020 stirbt Paul K. mit 100 Jahren im Heim. Das Amtsgericht Bautzen informiert den unehelichen Sohn.

Der Sohn ahnte nicht, dass sein Vater noch lebt

Dietmar Hinke (62) bekam bis heute keinen Cent von seinem Erbe

Dietmar Hinke (62) bekam bis heute keinen Cent von seinem Erbe

Foto: Dirk Sukow

Dietmar Hinke (62) ist völlig überrascht: „Meine Mutter starb, als ich 19 Jahre alt war. Ich weiß nur, dass ich die Folge einer ausgearteten Betriebsfeier war, den Namen meines Vaters hat sie mir nie verraten.“

Dem Sohn steht als Pflichtteil zumindest die Hälfte vom Vermögen des Vaters zu, auch wenn dieser Christa G. als Erbin einsetzte. „Ich habe die Frau mehrfach angeschrieben, irgendwann meldete sie sich, meinte das Geld habe gerade für die Beerdigung auf der grünen Wiese gereicht, sie selbst habe das Erbe ausgeschlagen.“ Eine dreiste Lüge, schließlich waren nach dem Tod des Seniors noch 35 000 Euro auf dessen Konto.

Dietmar Hinke glaubt der Altenpflegerin kein Wort, nimmt sich einen Anwalt erstattet Anzeige. Im Ermittlungsverfahren behauptet Christa G., dass der fast 100-Jährige immer selbst Geld abhob, dabei unterschrieb sie jede Barauszahlung eigenhändig.

Im Prozess vor dem Amtsgericht Bautzen (Sachsen) behauptet die Altenpflegerin jetzt: „Ich habe das Geld zwar abgehoben, aber immer ihm in bar gegeben.“ In zwei Fällen waren es 30 000 bzw. 40 000 Euro. Die anderen Abhebungen lagen zwischen 2000 und 9000 Euro.

Richter Dr. Dirk Hertle hakt nach: „Wofür brauchte der alte Herr so viel Bargeld.“ Die schnippische Antwort: „Das habe ich nie hinterfragt! Ich weiß nicht, wo das Geld ist.“

Ein abgrundtiefer Vertrauensbruch

Rechtsanwalt Sven Biebrach diskutiert mit der Angeklagten, beantragte später einen Freispruch

Rechtsanwalt Sven Biebrach diskutiert mit der Angeklagten, beantragte später einen Freispruch

Foto: Dirk Sukow

Die Altenpflegerin wurde wegen Untreue und versuchtem Betrug verurteilt. Richter Hertle: „Durch die Vollmacht hatten Sie eine Fürsorgepflicht über das Vermögen. Das ist ein abgrundtiefer Vertrauensbruch. Ich gehe davon aus, dass Sie das Geld für sich behielten.“

Dietmar Hinke, der als Produktionshelfer arbeitet, hat bis heute keinen Cent von seinem Erbe gesehen. „Ich werde weiter um mein Erbe kämpfen, schlimm genug, dass ich meinen Vater nie kennenlernen durfte.“

Dabei wäre es für Christa G. ein leichtes gewesen, Vater und Sohn noch zu dessen Lebzeiten zusammenzubringen.

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