„Verunglimpfung des Staates“: Neue Ermittlungen gegen Höcke

Hier steht AfD-Rechtsaußen Björn Höcke in Halle vor Gericht. Folgt die nächste Anklage in Gera?

Hier steht AfD-Rechtsaußen Björn Höcke in Halle vor Gericht. Folgt die nächste Anklage in Gera?

Foto: JENS SCHLUETER/via REUTERS

AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (52) hat neuen Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Gera will wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegen den Politiker ermitteln.

„Wir haben die Aufhebung seiner Immunität beantragt“, bestätigt ein Sprecher der Behörde.„Heute wurde zum 9. Mal meine Immunität aufgehoben“, teilte Höcke selbst auf X (ehemals Twitter) mit.

Zuvor hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtages den Weg für die neuerlichen Ermittlungen frei gemacht. Lediglich die beiden Vertreter der AfD stimmten in dem Gremium gegen die Aufhebung von Höckes Immunität.

Höckes verunglimpft Westen als „Regenbogen-Imperium“

Gegenstand der Ermittlungen ist laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft eine von Höcke am 3. Oktober 2022 in Gera beim sogenannten „Tag der Deutschen Freiheit“ gehaltene Rede. Der ungefähr 30 Minuten lange Auftritt ist noch immer im Internet abrufbar.

Höcke verunglimpft in seiner Rede westliche Demokratien als ein „Regenbogen-Imperium“, das es – angeführt von den USA – „auf die Zerstörung der Nation durch Masseneinwanderung“ abgesehen und Frau und Mann den Kampf angesagt habe. Vor die Wahl gestellt, würde er sich für den traditionellen Osten (gemeint ist Putins Russland) entscheiden.

Höcke selbst schreibt auf X von einem „angeblichen Meinungsdelikt“, stellt zum wiederholten Mal die Frage: „Ja, wie politisch ist die Justiz in Deutschland?“ und droht erneut mit Untersuchungsausschüssen.

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Dabei hatte Richter Jan Stengel (62) vom Landgericht Halle am Ende des zweiten Prozesses im Justizzentrum der Saalestadt gesagt: „Herr Höcke, die Richter dieser Kammer arbeiten seit 30 Jahren auch DDR-Unrecht auf. Ich weiß, was politische Urteile sind.“

Am Landgericht Halle fanden inzwischen zwei Prozesse statt – mit extremem Sicherheitsaufwand

Am Landgericht Halle fanden inzwischen zwei Prozesse statt – mit extremem Sicherheitsaufwand

Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Wenn es auch im Fall der aktuellen Ermittlungen zu einer Anklage kommt, wäre das bereits das vierte Verfahren gegen den AfD-Politiker, der nach der Landtagswahl am 1. September in Thüringen Ministerpräsident werden will.

Neben den beiden Verfahren in Halle (Sachsen-Anhalt), weil Höcke eine Losung von Hitlers Sturmabteilung (SA) gerufen hat (Urteile nicht rechtskräftig) steht demnächst ein drittes Verfahren am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) an. Dort geht es um einen Post des AfD-Rechtsaußen auf dem Messanger-Dienst Telegram.

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