Fahrrad-Wege aus Corona-Krediten: FDP und SPD klagen gegen Günthers Tricks beim Haushalt

Für die Landesfinanzen in der Kritik: Schleswig-Holsteins MP Daniel Günther (50, CDU)

Für die Landesfinanzen in der Kritik: Schleswig-Holsteins MP Daniel Günther (50, CDU)

Foto: Carsten Koall/dpa

Bei der Finanzplanung von Ministerpräsident Daniel Günther (50, CDU) gehe es zu wie in einem Loriot-Film, schimpft die FDP! Und die SPD schließt sich der Kritik an...

Liberale und Sozialdemoraten im Norden wollen gegen den Haushalt des Jahres 2024 in Deutschlands nördlichstem Bundesland klagen. Grund: Die Etatplanung Schleswig-Holsteins wurde teils über Notkredite durchgeführt. Die Begründungen muten teils abstrus an!

FDP-Landtagsfraktionschef Christopher Vogt (40) mit bitterbelustigter Miene: „Dies zeigt sich beim aus dem Corona-Notkredit finanzierten Radwegebau, wo es heißt: ‚Radfahren stärkt nachweislich das Immunsystem und schützt so vor Erkrankungen - wie zum Beispiel Corona. Die Option 'Fahrrad' ermöglicht es, insbesondere in der Erkältungszeit volle Busse und Bahnen zu vermeiden.‘“

Nicht nur deshalb setzt die Opposition nun zur Verfassungsklage an.

FDP-Fraktionschef Christopher Vogt (40) schimpft über den Haushalt

FDP-Fraktionschef Christopher Vogt (40) schimpft über den Haushalt

Foto: Axel Heimken/dpa

Zur genaueren Begründung erläutert Vogt, er gehe davon aus, dass das Landesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen werde. Es gebe erhebliche Zweifel an den mit der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine begründeten Notlagen. Es sei nicht gut für das gesellschaftliche Klima, aus Corona eine Dauerkrise zu machen und damit Fahrrad-Wege und Schweineställe zu finanzieren.

Und weiter: „Es wurde beim Haushalt massiv getrickst.“

Beide Fraktionen haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die verfassungsrechtlichen Bedenken untermauert. Grundlage für die Klage, die im August kommen soll.

Ist sauer: SPD-Landeschefin Serpil Midyatli (48)

Ist sauer: SPD-Landeschefin Serpil Midyatli (48)

Foto: Christian Charisius/dpa

Laut Ansicht von SPD-Landeschefin Serpil Midyatli (48) dürfe auch für gemeinnützige Zwecke nicht geltendes Recht gebrochen werden.

Hintergrund: Im März wurde der Haushalt 2024 in Höhe von 18 Milliarden Euro im Landtag von Schwarz-Grün durchgewinkt. Finanziert wurden die Ausgaben auch mit drei frischen Notkrediten (u.a. wegen Corona und Ukraine-Krieg) über 1,5 Milliarden Euro.

CDU-Fraktionschef Tobias Koch (50) zeigte sich unbeeindruckt. Er sei überzeugt, die Notkredite würden den Vorgaben der Landesverfassung gerecht werden.

Noch-Finanzministerin Monika Heinold (65, Grüne, hört diesen Sommer auf) erklärte, die Klage sei „das gute Recht“ der Opposition.

Unterstützung für den rechtlichen Feldzug gibt es vom Steuerzahlerbund im Norden. Präsident Aloys Altmann: „Landesregierung und Regierungskoalition müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass man mit Verfassungsbrüchen und der ständigen Diskussion über die Ausgestaltung der Schuldenbremse keine Haushaltsprobleme lösen kann.“

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