Programmumfang nach § 87c AO

Steuerjahr 2023
Vorjahre

Folgende Formulare werden teilweise angeboten:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
  4. Anlage R = Einkünfte aus Renten
  5. Anlage R-AV / bAV = z.B. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester
  6. Anlage V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Anlage V-Sonstige = Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  8. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  9. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  10. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  11. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  12. Anlage Kind
  13. Anlage Sonderausgaben
  14. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  15. Anlage Unterhalt
  16. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  17. Anlage Energetische Maßnahmen
  18. Anlage Mobilitätsprämie
  19. Anlage Sonstiges

Folgende Sachverhalte werden derzeit nicht unterstützt:

  1. Freiberufler, Selbständige, Gewerbetreibende und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
  2. Hinterbliebenenbezüge für Kinder
  3. Werbungskosten in Sonderfällen
  4. Heimunterbringung
  5. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
  6. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
    6. Kinder mit Wohnsitz im Ausland
  7. Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
  8. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge und Immobilienveräußerungen)
  9. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
  10. Einkünfte aus Vermietung von Ferienwohnungen
  11. Einkünfte aus Beteiligungen (Ausnahme: Vermietungseinkünfte)
  12. Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
  13. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  14. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  15. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Unser Team aus Steuerexperten und Entwicklern arbeitet intensiv daran, auch die oben genannten Ausnahmen bald abzudecken.

Folgende Formulare werden teilweise angeboten:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  4. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  5. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  6. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  7. Anlage Kind
  8. Anlage Sonderausgaben
  9. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  10. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  11. Anlage Mobilitätsprämie
  12. Anlage Sonstiges

Folgende Sachverhalte werden derzeit nicht unterstützt:

  1. Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
  2. Rentenempfänger und Versorgungsleistungen
  3. Hinterbliebenenbezüge für Kinder
  4. Doppelte Haushaltsführung
  5. Werbungskosten in Sonderfällen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Unterhaltsleistungen
  8. Pflege- und Betreuungsleistungen
  9. Heimunterbringung
  10. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
  11. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
    6. Kinder mit Wohnsitz im Ausland
  12. Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
  13. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge und Immobilienveräußerungen)
  14. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
  15. Einkünfte aus Beteiligungen
  16. Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
  17. Energetische Maßnahmen
  18. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  19. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  20. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Unser Team aus Steuerexperten und Entwicklern arbeitet intensiv daran, auch die oben genannten Ausnahmen bald abzudecken.