Der Hamburger Hafen, die internationale Handelsschiffahrt und das V�lkerrecht

R Lagoni�- Archiv des V�lkerrechts, 1988 - JSTOR
R Lagoni
Archiv des V�lkerrechts, 1988JSTOR
2. Ein Seehafen wie der Hamburger Hafen dient ganz allge internationalen Schiffahrt und
dem Seehandel. Der Zugang au Schiffe zum Hafen in Friedenszeiten, seine Benutzung, die
k lichen Hoheitsbefugnisse im allgemeinen und die Kontrollbef Hafenstaates im besonderen
werfen eine Reihe v�lkerrechtlic auf, die sich bei vielen gro�en Seeh�fen in �hnlicher
Weise s sollen anl��lich seines achthundert j�hrigen Geburtstags am 7. M am Beispiel des
Hamburger Hafens er�rtert werden. Hinzu einige Sonderfragen, die sich aus seiner Stellung�…
2. Ein Seehafen wie der Hamburger Hafen dient ganz allge internationalen Schiffahrt und dem Seehandel. Der Zugang au Schiffe zum Hafen in Friedenszeiten, seine Benutzung, die k lichen Hoheitsbefugnisse im allgemeinen und die Kontrollbef Hafenstaates im besonderen werfen eine Reihe v�lkerrechtlic auf, die sich bei vielen gro�en Seeh�fen in �hnlicher Weise s sollen anl��lich seines achthundert j�hrigen Geburtstags am 7. M am Beispiel des Hamburger Hafens er�rtert werden. Hinzu einige Sonderfragen, die sich aus seiner Stellung als Transithafen und osteurop�ische L�nder und aus seiner Lage an der Elbe er Beispiel des Hamburger Hafens bringt es mit sich, da� vor al �bereinkommen ber�cksichtigt werden, die f�r die Bundesrepubl land v�lkerrechtlich verbindlich geworden sind. Bevor die Fragen jedoch dogmatisch verortet und in ihrer Struktur gekl�r k�nnen, sind einige Abgrenzungen und juristische Unterscheidu Begriffserkl�rungen vorzunehmen, denn das internationale H ist als Stiefkind der Seerechtslehre teilweise auch begrifflich noc lungsbed�rftig.
3. Wie im Seerecht allgemein �blich, wird unter einem ausl Schiff im folgenden ein Schiff verstanden, das nach dem inner Recht eines anderen Staates dessen Staatszugeh�rigkeit besitz entsprechend dessen Flagge zu f�hren berechtigt ist6. Dabei spie Rolle, ob das Schiff im Eigentum des Staates, einer juristischen �ffentlichen Rechts oder Privater steht. Diese Untersuchung sich jedoch auf Seeschiffe und befa�t sich dabei haupts�chlich m schiffen, w�hrend Sonderfragen anderer Seeschiffe, beispie Forschungsschiffe oder der Fischereifahrzeuge, nur am Ran sichtigt werden. Ausl�ndische Kriegs-und Staatsschiffe, die nic zwecken dienen, bleiben grunds�tzlich unber�cksichtigt, denn liegen aufgrund ihres besonderen v�lkerrechtlichen Status a inneren Gew�ssern besonderen Regeln und werden dementsprech
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