Dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Die Gesetzesreform des Staatsangehörigkeitsgesetz zielt vor allem darauf ab, Deutschland zu einem modernen Einwanderungsland zu machen. Das soll nicht zuletzt Fachkräfte anlocken und dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Da Deutschland aber in erster Linie für Bürokratiewahnsinn und strenge Auflagen bekannt ist, ist es an der Zeit, einen anderen Weg einzuschlagen. Die Regierung zieht dafür Lockerungen in unterschiedlichen Bereichen heran.

Einbürgerung nach verkürzter Aufenthaltsdauer

Bislang mussten Einbürgerungsbewerber in der Regel mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben, um Anspruch auf Einbürgerung – die sogenannte Anspruchseinbürgerung – zu haben. Das hat sich mit der Reform des Einbürgerungsgesetzes geändert: Die Aufenthaltsdauer wurde auf fünf beziehungsweise drei Jahre verkürzt.

Hinweis: Stand der Integration entscheidend
Ob eine Aufenthaltsdauer von fünf oder lediglich drei Jahren nötig ist, wird vom Stand der Integration abhängig sein. Das bedeutet: Wer sich in Deutschland in kurzer Zeit besonders gut integriert hat, kann bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Die verkürzte Dauer ist laut Regierung als Belohnung für die Integrationsleistungen zu verstehen.

Mehrstaatigkeit: Bezug zum Herkunftsland bleibt erhalten

Die Regierung will Zuwanderer nicht länger dazu zwingen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit auch einen Teil ihrer Identität aufzugeben. Mehrstaatigkeit wird deshalb jetzt zugelassen.

Dabei wird auch deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern die Möglichkeit eingeräumt, ohne großen Aufwand die Staatsangehörigkeit zu behalten, wollen sie sich in einem anderen Staat einbürgern lassen.

Bekenntnis zum Grundgesetz und seinen Werten

Die deutsche Staatsangehörigkeit setzt voraus, dass das Grundgesetz mit all seinen Werten anerkannt wird. Das bedeutet nunmehr auch eine klare Positionierung gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form von Menschenfeindlichkeit.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird um folgenden Satz erweitert: „Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“

Gastarbeitergeneration: Anerkennung der Leistungen

Die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in den westdeutschen Bundesländern sowie die Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeitnehmer in der ehemaligen DDR haben Deutschland in seiner Entwicklung tatkräftig unterstützt. Dem wird nun Anerkennung gezollt – mit erleichtertem Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft.

Vor allem bei den Sprachkenntnissen wurden die Ansprüche heruntergeschraubt, was nicht zuletzt dem geschuldet ist, dass die Gastarbeitergeneration wenig bis gar keinen Zugang zu Integrationsangeboten hatte. Dementsprechend genügt es für die Einbürgerung, wenn eine Verständigung auf Deutsch im Alltag problemlos möglich ist. Werden Angehörige mit eingebürgert, wird bei ihnen auf einen Einbürgerungstest verzichtet.

Die wesentlichen Änderungen der anstehenden Gesetzesänderungen

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