Einbürgerung: Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach neuem Gesetz

Mehrstaatigkeit ist in Deutschland nach Einbürgerung seit dem 27. Juni 2024 möglich. Bis dahin galt: Wer den deutschen Pass erhalten wollte, musste in aller Regel den des Herkunftsstaates und damit auch die bisherige Staatsangehörigkeit abgeben. Die Vermeidung von Mehrstaatigkeit war unter anderem Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte bei Wehr- und Steuerpflichten geschuldet. Zudem stand die Annahme im Raum, dass sich Doppelstaatler nicht ganz mit ihrem Einwanderungsland identifizieren könnten. Es wurde also infrage gestellt, ob Mehrstaatigkeit der Integration im Wege steht. Die Einwände waren vielfältig.

Bis zu den Gesetzesänderungen und dem Wegfall von § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) profitierten von einer Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit lediglich EU-Bürger und Schweizer. Auch Menschen, deren Herkunftsländer die Aufgabe der Staatsbürgerschaft nicht erlaubten beziehungsweise andere rechtliche Gründe dagegen sprachen, konnten ihren Pass behalten.

Das ist nun anders und bringt für Sie im Falle einer Einbürgerung Erleichterungen mit sich: 

  1. Weniger Aufwand: Sie müssen sich nicht um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft bemühen.
  2. Zeitersparnis: Weniger Aufwand bedeutet auch immer eine Zeitersparnis. Zudem müssen Sie nicht auf die Bestätigung Ihres Heimatlandes für die Aufgabe Ihrer Staatsbürgerschaft warten.
  3. Schnellere Einbürgerung: Der reduzierte Bürokratie- und Zeitaufwand beschleunigt den gesamten Einbürgerungsprozess.  

Wichtig: Bestimmungen im Herkunftsland

Auch wenn in Deutschland die Regelungen für Mehrstaatigkeit gemäß § 12 StAG weggefallen sind. Je nach geltenden Bestimmungen in Ihrem Heimatland müssen Sie Ihren Pass für eine Einbürgerung in Deutschland gegebenenfalls trotzdem aufgeben. Nicht alle Länder lassen bei Einbürgerung in einem anderen Land Mehrstaatigkeit zu. 

Geboren in Deutschland: Das sind die Regelungen für Mehrstaatigkeit

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erhalten mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit – in der Regel führt bereits das zu Mehrstaatigkeit. Es greift das sogenannte Geburtsortsprinzip. 

Hinweis: Geburtsortsprinzip

Das Geburtsortsprinzip besagt, dass alle Kinder, die in Deutschland geboren werden, unter bestimmten Umständen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. 

Zwar ist das genau genommen im Rahmen der Mehrstaatigkeit nichts Neues. Das Gesetz sieht als Voraussetzung dafür jetzt allerdings eine verkürzte Aufenthaltsdauer für die Eltern beziehungsweise einen Elternteil vor. Seit dem 27. Juni 2024 gilt, dass sich ein Elternteil lediglich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten muss. Vorher waren es acht Jahre.  

Mehrstaatigkeit: Das sind die Vorteile

Mehrstaatigkeit bedeutet für Sie in erster Linie, dass Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft mit einer Einbürgerung in Deutschland nach deutschem Recht behalten dürfen. Damit bleibt Ihre Verbindung zum Heimatland erhalten – und damit auch ein Stück Ihrer Identität.

Aber nicht nur das. Eine Einbürgerung mit Mehrstaatigkeit bietet noch weitere Vorteile, z.B.:

  • politisches Mitbestimmungsrecht in zwei Ländern
  • Ein- und Ausreise ohne Visum
  • freie Wahl des Aufenthaltsortes ohne zeitliche Einschränkungen

Doppelstaatigkeit erhalten: So geht’s

Unterschiedliche Gründe sprechen für die Mehrstaatigkeit. Möchten auch Sie bei Einbürgerung in Deutschland Ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten, müssen Sie im Grunde genommen nichts weiter tun. Mehrstaatigkeit beantragen, müssen Sie nicht, Ihr Einbürgerungsantrag genügt.

Informieren Sie sich jedoch gegebenenfalls über Regelungen in Ihrem Heimatland. Es ist möglich, dass die jeweilige Regierung eine weitere Staatsbürgerschaft nicht duldet. Mit Einbürgerung in Deutschland kann das dazu führen, dass Sie ihre bisherige Zugehörigkeit automatisch verlieren. 

Schneller zur Mehrstaatigkeit – wir helfen

Durch die Gesetzesänderungen ist nicht nur der Weg zur Mehrstaatigkeit frei. Grundsätzlich ist es für viele Ausländerinnen und Ausländer nun einfacher, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Deshalb ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft deutlich länger dauern wird, bis Anträge bearbeitet und Einbürgerungen abgeschlossen werden. Wartezeiten von bis zu zwei Jahren und mehr sind möglich.

Wir sorgen dafür, dass Sie schneller an Ihren Pass kommen. Mit anwaltlicher Hilfe bei der Einbürgerung werden von Beginn an mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Mehrstaatigkeit: Häufig gestellte Fragen

Wann ist Mehrstaatigkeit erlaubt?

Nach deutschem Recht kann bei Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft behalten werden. Mehrstaatigkeit ist damit für alle Einbürgerungswillige eine Option. Es kann aber sein, dass Bestimmungen des Herkunftslandes mehrere Staatsbürgerschaften verbieten.

Was ist eine Mehrstaatigkeit?

Mehrstaatigkeit ist gegeben, wenn Sie zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften und damit auch mehrere Pässe besitzen. Welche Vorteile damit für Sie eingehen, lesen Sie hier.

Mehrstaatigkeit in Deutschland: Ab wann ist sie möglich?

Mehrstaatigkeit ist seit dem 27. Juni 2024 in Deutschland möglich. Welche Erleichterungen damit für Sie einhergehen, erfahren Sie im Beitrag.

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