Einbürgerung wird abgelehnt: Diese Gründe kommen infrage

Wurde ein Einbürgerungsantrag abgelehnt, steht die Frage nach dem „Warum“ im Raum. Dabei ist es oft nicht leicht, herauszufinden, weshalb es zu einer Ablehnung durch die Behörde gekommen ist.

Unser erster Rat deshalb: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht kennt die typischen Fehler, die Behörden bei der Bewertung von Anträgen machen. Ebenso kennen sie die Fehler, die Antragsteller machen und helfen dabei, dass sich diese nicht wiederholen. 

Dennoch möchten wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele aufzeigen, die nach unseren Erfahrungen dazu führen, dass eine Einbürgerung abgelehnt wird. 

Voraussetzungen für den deutschen Pass fehlen

Erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für die Einbürgerung, haben Sie keinen Anspruch auf den deutschen Pass – Ihr Antrag wird abgelehnt. Ob es sich lediglich um eine fehlende Voraussetzung oder um mehrere handelt, ist dabei irrelevant. Die Argumente einer Behörde lauten dann beispielsweise

  • Einbürgerung abgelehnt wegen unzureichendem Einkommen: Je nach persönlicher Situation fällt das geforderte Mindesteinkommen unterschiedlich hoch aus. Bei Alleinstehenden kann jedoch von einem Mindesteinkommen über etwa 1.500 Euro ausgegangen werden.
  • Einbürgerung abgelehnt wegen einer Straftat: Bestimmte Vorstrafen führen dazu, dass kein Anspruch auf Einbürgerung besteht. Einmalige Geldstrafen von unter 90 Tagessätzen sind in der Regel unproblematisch.
  • Einbürgerung abgelehnt wegen fehlender Rentenversicherung: Als Einbürgerungsbewerber beziehungsweise Einbürgerungsbewerberin müssen Sie über einen bestimmten Zeitraum Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. 
  • Einbürgerung abgelehnt wegen vorhandener Schulden: Schulden können ein Grund für die Ablehnung eines Einbürgerungsantrages sein, müssen es aber nicht. Können Sie nachweisen, dass Sie die Schulden zurückzahlen und gleichzeitig für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, darf die Behörde eine Ablehnung nicht mit Schulden begründen.

Beruft sich Ihre zuständige Behörde auf einen der genannten oder ähnliche Gründe, informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung – bestenfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Wichtig: Wohngeld oder Kinderzuschlag

Heißt es in Ihrem Bescheid von der Behörde „Einbürgerung abgelehnt wegen Kinderzuschlag oder Wohngeld-Bezug“, sollten Sie skeptisch werden und einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin zurate ziehen. Der Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist bei Einbürgerung nicht zu berücksichtigen

Fehlende Dokumente bei Einbürgerungsantrag

Mit dem Einbürgerungsantrag müssen Sie mitunter zahlreiche Dokumente einreichen. Vielen Antragstellerinnen und Antragstellern fällt es schwer, den Überblick zu behalten, was dazu führt, dass Unterlagen übersehen werden. In anderen Fällen sind benötigte Dokumente abhandengekommen. Das erschwert das Verfahren enorm und führt oft dazu, dass eine Einbürgerung abgelehnt wird. 

Wollen Sie den deutschen Pass erhalten, müssen Sie gewissen Mitwirkungspflichten nachkommen. Dazu gehört auch, dass Sie angeforderte Dokumente bei den Behörden einreichen und sie so unterstützen. Vor allem bei Nachweisen zur Lebenssicherung kommt es dabei oft zu Problemen.

Auch hier sollten Sie auf anwaltliche Hilfe vertrauen. Zum einen wissen auf Ausländerrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, welche Dokumente die Behörden benötigen – das Fehlen von Unterlagen wird so direkt ausgeschlossen. Zum anderen wissen sie aber auch, wie verloren geglaubte Dokumente wiederbeschafft werden können. 

Fehler durch Behörden

Dass eine Einbürgerung auf Ablehnung stößt, weil die Behörde einen Fehler gemacht hat, kommt vor. Wichtig dabei ist, das auch zu erkennen und gegebenenfalls mit einer Klage Korrektur einzufordern. Dazu später mehr.

Wir haben für Sie die gängigen Fehler, die Behörden machen, zusammengestellt.

  1. Berechnung des Lebensunterhaltes: Bei Alleinstehenden ist es leicht, festzustellen, ob jemand über ausreichend Einkommen verfügt, um Anspruch auf den deutschen Pass zu haben. Anders sieht das aus, wenn Sie verheiratet sind, möglicherweise auch Kinder haben und Ihre Frau beziehungsweise Ihr Mann auch Einkommen erzielt. Bei der Berücksichtigung mehrerer Einkommen, kommt es durchaus zu Fehlern, infolge derer eine Einbürgerung schlimmstenfalls abgelehnt wird. Oft werden auch deutsche Partnerinnen oder Partner sowie Kinder in Berechnungen nicht einbezogen.
  2. Vorstrafe falsch bewertet: Es gibt Straftaten, die sich nicht auf Ihre Einbürgerung auswirken. Andere wiederum führen dazu, dass Sie Ihren Anspruch auf den deutschen Pass verlieren. Nicht immer ordnen Ausländerbehörden Straftaten korrekt ein und lehnen einen Einbürgerungsantrag zu Unrecht ab.
  3. Vorlage eines Arbeitsvertrages: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist kein Grund für die Ablehnung von einem Einbürgerungsantrag – auch wenn manch eine Behörde das behauptet. Entscheidend ist, ob abzusehen ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis auch darüber hinaus bestehen bleibt. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis noch in der Probezeit befinden. 
  4. Berechnung der Aufenthaltsdauer: Oftmals erkennen Ausländerbehörden eine Asylverfahrenszeit nicht als Aufenthaltszeit an, obwohl sie das bei einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren müssen. Das kann zur Ablehnung der Einbürgerung führen, weil die Behörde nicht erkennt, dass die Mindestaufenthaltsdauer erreicht ist. Gleiches gilt für die Anrechnung von Studienzeiten im Rahmen von Aufenthaltszeiten.
  5. Unwissenheit der Antragsbearbeiter: Das Migrationsrecht ist sehr komplex und verändert sich ständig. Zudem gibt es in Deutschland hunderte Kommunen, in denen zahlreiche Sachbearbeiter mit der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern beschäftigt sind. Da dauert es mitunter eine Weile, bis Gesetzesänderungen überall ankommen. Eine zu Unrecht abgelehnte Einbürgerung ist die Folge.

Nennt Ihnen Ihre Ausländerbehörde einen der aufgezählten Gründe für die Ablehnung Ihrer Einbürgerung, werden Sie hellhörig und nehmen Sie die Absage nicht einfach hin. Sie können sich zum Beispiel mithilfe eines außergerichtlichen Hinweises oder im späteren Verlauf auch mit einer Klage dagegen wehren.

Einbürgerung: Bei Ablehnung, Widerspruch oder Klage?

Einbürgerung abgelehnt – was nun?  Dass sich Ihnen diese Frage stellt, ist nur verständlich. Grundsätzlich ist dabei erst einmal wichtig, zu wissen, weshalb es dazu kam, dass Ihre Einbürgerung abgelehnt wurde. 

Unsere Erfahrung zeigt dabei, dass es für juristische Laien oft unmöglich ist, die Gründe zu erfassen. Hinzu kommen sprachliche Barrieren. Deshalb raten wir zu anwaltlicher Hilfe. Wurde Ihre Einbürgerung unrechtmäßig abgelehnt, wird mittels Klage Korrektur eingefordert. Das setzt allerdings voraus, dass je nach Situation

  • klar ist, an welcher Stelle es zu einem Fehler gekommen ist,
  • fehlende Dokumente nun vorliegen und somit nachgereicht werden können,
  • zusätzliche Nachweise erbracht werden, die die Behörde zur Zustimmung bewegen.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, welche Argumente den gewünschten Erfolg bringen. Bleibt der Erfolg jedoch aus und die Einbürgerung wird weiterhin abgelehnt, wird Klage eingereicht.

Hinweis: Widerspruch

Wurde eine Einbürgerung abgelehnt, erfolgt kein Widerspruch mehr. In der Regel wird direkt Klage eingereicht. Es gibt kaum mehr Bundesländer, die nach einem Ablehnungsbescheid ein Widerspruchsverfahren vorsehen.

Alternative: Ermessenseinbürgerung

Sollten Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Einbürgerung haben, kommt gegebenenfalls eine Ausnahme in Betracht. Behörden entscheiden mitunter selbst, ob von der Ablehnung einer Einbürgerung abgesehen wird und Sie dennoch den deutschen Pass erhalten. In dem Fall handelt es sich um eine sogenannte Ermessenseinbürgerung.

Ohne anwaltliche Hilfe ist dieser Prozess jedoch schwierig. Wir unterstützen Sie und maximieren mit den richtigen Argumenten Ihre Erfolgschancen.

Kosten bei Ablehnung: Diese Gebühren werden fällig

255 Euro kostet für Erwachsene die Einbürgerung. Zusätzliche Kosten fallen bei Ablehnung an. Bis zu 75 % von den Antragsgebühren (191 Euro) sind dabei möglich. Entscheidend ist der Verwaltungsaufwand, den die Behörde leisten musste, um die Entscheidung zu fällen. So also aus 255 Euro schnell mal bis zu 446 Euro – ohne dass Sie am Ende den deutschen Pass in den Händen halten. Mit uns passiert Ihnen das nicht.

Anwalt fragen, Risiko der Ablehnung reduzieren 

Wir sind bei der Einbürgerung an Ihrer Seite und verhelfen Ihnen zum deutschen Pass – schnell und unkompliziert. Ob ein Antrag auf Einbürgerung bereits abgelehnt wurde oder Sie Ihre Chancen auf den Pass prüfen lassen wollen, ist für uns dabei unerheblich. Machen Sie den Selbstcheck oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Einbürgerung abgelehnt: Häufig gestellte Fragen

Kann die Einbürgerung abgelehnt werden?

Ja, es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen eine Einbürgerung abgelehnt werden kann. Dabei kann sich der Fehler auf beiden Seiten der Beteiligten finden: aufseiten des Antragstellers und/oder aufseiten der Behörde. Das gilt es bei Ablehnung festzustellen.

Muss nach abgelehnter Einbürgerung ein neuer Antrag gestellt werden?

Wurde Ihre Einbürgerung abgelehnt, ist ein neuer Antrag zwar möglich. Sie sollten jedoch die Gründe für die Ablehnung genau kennen und aus dem Weg räumen. Alternativ empfiehlt es sich, anwaltlich prüfen zu lassen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Oftmals ist dieser Weg erfolgversprechend, da bei der Prüfung von Anträgen Fehler nicht auszuschließen sind.

Wann kann eine Einbürgerung abgelehnt werden?

Die Ablehnung einer Einbürgerung erfolgt in der Regel, wenn Antragsteller nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise neben einer Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland ein bestimmter Aufenthaltstitel.

Wann wird man nicht eingebürgert?

Eine Einbürgerung kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Welche infrage kommen, lesen Sie im Beitrag.

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