Die Blaue Karte EU: Das steckt hinter dem Aufenthaltstitel

Nach § 18g AufenthG ist die Blaue Karte EU ein Aufenthaltstitel, der sich in erster Linie an ausländische Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten richtet. An Menschen also, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben und nun ihr Können in Deutschland einbringen möchten.

Wichtig: Anerkennung eines ausländischen Abschlusses

Um Anspruch auf die Blaue Karte EU zu haben, muss Ihr ausländischer Studienabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Das setzt in der Regel voraus, dass Sie an einer staatlich anerkannten Institution studiert haben.

Haben Sie keinen Hochschulabschluss, verschafft Ihnen unter Umständen ein tertiärer Bildungsabschluss Zugang zur Blauen Karte EU oder aber eine Beschäftigung in einem sogenannten Engpassberuf. Weiterführende Infos dazu erhalten Sie im weiteren Verlauf unter den Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Der Erhalt der Blauen Karte EU ist neben der fachlichen Qualifikation an vielfältige Bedingungen geknüpft. Dabei gibt es jedoch selbst bei den fachlichen Anforderungen Unterschiede. Neben Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen haben auch anderweitig qualifizierte Fachkräfte Anspruch auf den Aufenthaltstitel.

Bezugnehmend auf die Qualifikation ergeben sich für die Blaue Karte EU zusammenfassend diese Voraussetzungen:

  • ein in Deutschland anerkannter oder ein deutscher Hochschulabschluss,
  • ein tertiärer Bildungsabschluss, der mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) entspricht – beispielsweise ein Abschluss als Meisterin beziehungsweise Meister, ein Berufsabschluss in einem Erzieherberuf, ein Berufsabschluss an einer Fachhochschule in Form einer Technikerausbildung oder eines Abschlusses als Betriebswirtin beziehungsweise Betriebswirt,
  • eine Beschäftigung in einem Engpassberuf.

Hinweis: Engpassberufe

Als Engpassberufe gelten Berufe, in denen Fachkräftemangel herrscht. Aktuell betrifft das in Deutschland unter anderem medizinische Berufsgruppen sowie MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und Berufe im Lehr- und Erziehungssektor.

Ungeachtet der Qualifikation fordert der Gesetzgeber, dass Anwärterinnen und Anwärter auf die Blaue Karte EU bereits eine Stelle in Aussicht haben – Sie ein konkretes Jobangebot also bereits haben.

Dann besteht Anspruch auf Blaue Karte EU

Jobangebot und Arbeitserlaubnis: Das ist wichtig

Wie bereits erwähnt, benötigen Sie für die Blaue Karte EU ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber. Dabei muss sich die Beschäftigung über mindestens sechs Monate hinziehen und Ihrer Qualifikation entsprechen.

Wichtig: Arbeitserlaubnis

Die Blaue Karte EU beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen Sie in der Regel vor Ihrer Einreise ein Visum mit Arbeitserlaubnis beantragen.

Bestimmte Berufe – beispielsweise im medizinischen oder rechtlichen Bereich – setzen zudem eine Berufsausübungserlaubnis voraus. Dabei handelt es sich um die rechtliche Erlaubnis, einen bestimmten Beruf unter der jeweiligen Berufsbezeichnung auszuüben zu dürfen. Je nach Ihrer Qualifikation kann die Berufsausübungserlaubnis also eine weitere Voraussetzung darstellen.

Blaue Karte EU und Arbeitgeberwechsel: Geht das?

In der Regel spricht nichts gegen einen Arbeitgeberwechsel mit einer Blauen Karte EU. Bis zu einem Jahr nach Erteilung des Aufenthaltstitels müssen Sie das jedoch bei der Ausländerbehörde melden. Die prüft dann, ob Sie weiterhin alle Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen. Tun Sie das nicht, kann Ihnen der Titel wieder entzogen werden.

Hinweis: Vorzeitiges Ende einer Beschäftigung

Endet Ihr Beschäftigungsverhältnis, für das Sie die Blaue Karte EU erhalten haben, vorzeitig, müssen Sie die Ausländerbehörde darüber informieren. Dazu haben Sie zwei Wochen ab Kenntnis der veränderten Situation Zeit.

Mindestgehalt: So viel müssen Sie verdienen

Die Blaue Karte EU setzt ein Mindestgehalt in Höhe von 45.300 Euro brutto pro Jahr voraus. Das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.775 Euro. Dabei gelten Ausnahmen: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, macht der Gesetzgeber beim Gehalt in Engpassberufen Abstriche. Hier genügt ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 41.041,80 Euro – das sind 3.420,15 Euro brutto im Monat.

Auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gilt ein geringeres Jahresgehalt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erwerb ihres Hochschulabschlusses beziehungsweise eines vergleichbaren Abschlusses nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Blaue Karte EU und ihre Vorteile

Die Blaue Karte EU bringt Vorteile mit sich. Sofern Sie den Aufenthaltstitel bereits zwölf Monate oder länger besitzen, können Sie sich innerhalb der EU frei bewegen, leben und reisen. Wurde Ihnen der Titel in einem anderen EU-Staat erteilt, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Weitere Chancen, die sich für Sie eröffnen, sind

  • Planungssicherheit: Erfüllen Sie sie genannten Voraussetzungen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Blaue Karte EU. Dieser Anspruch kann sich darüber hinaus auf Familiennachzug und eine Niederlassungserlaubnis ausweiten lassen.
  • Familiennachzug: Für Familienangehörige gelten für den Nachzug vereinfachte Bedingungen. Eheleute haben beispielsweise auch ohne Deutschkenntnisse einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Arbeitserlaubnis beinhaltet.
  • Niederlassungserlaubnis: Wer über einen bestimmten Zeitraum einer hoch qualifizierten Beschäftigung nachgegangen ist und über bestimmte Sprachkenntnisse verfügt, erhält mit dem Aufenthaltstitel Blaue Karte EU schneller eine Niederlassungserlaubnis.

Wichtig: Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU

Verfügen Sie über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau, können Sie bereits nach 27 Monaten einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen. Bei B1-Niveau ist das bereits nach 21 Monaten der Beschäftigung in Deutschland möglich.

Antragstellung: So erhalten Sie die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU beantragen Sie bei der Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort. Wichtig dabei ist, dass Sie den Antrag vor Ablauf Ihres Visums stellen. Das entsprechende Antragsformular händigt Ihnen die zuständige Behörde aus, gegebenenfalls ist auch ein Online-Antrag möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde über Ihre Möglichkeiten.

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen Sie unter anderem einreichen:

  • Blaue Karte EU Antrag
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Reisepass
  • gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung
  • Qualifikationsnachweis
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Berufsausübungserlaubnis, sofern erforderlich
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag

Je nach Umstand und Situation benötigt die Ausländerbehörde unterschiedliche Unterlagen. Erkundigen Sie sich deshalb vorher, welche Nachweise Ihre Behörde benötigt. Eine Abweichung von der vorangegangenen Liste ist möglich, sie besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kosten: Diese Gebühren fallen an

Nach § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) werden für die Beantragung einer Blauen Karte EU 100 Euro fällig. Sind Sie bereits in Besitz des Aufenthaltstitels und beantragen eine Verlängerung, kostet das zwischen 93 Euro (bei weiterem Aufenthalt von mehr als drei Monaten) und 96 Euro (bei weiterem Aufenthalt von bis zu drei Monaten).

Aufenthaltstitel mit Befristung

Die Blaue Karte EU besitzt eine Gültigkeit von maximal vier Jahren. Sind Sie befristet in einem Unternehmen angestellt – Ihr Arbeitsvertrag besteht z.B. über nur drei Jahre – wird der Titel lediglich über die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses plus drei Monate erteilt.

Unabhängig von der Gültigkeit ist jedoch auch eine Verlängerung möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

Wenden Sie sich an Ihre Ausländerbehörde, um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Vereinbaren Sie dazu in jedem Fall rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Blauen Karte EU einen Termin. Bedenken Sie aber auch, dass Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben – und damit auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Wir beraten Sie gerne und prüfen Ihre Chancen auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Oder Sie machen unseren Selbst-Check und finden heraus, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen.

Wichtig: Anspruch auf Niederlassungserlaubnis

Je nach Sprachkenntnissen können Sie als Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer Blauen Karte EU bereits nach 27 oder 21 Monaten der Beschäftigung Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben. Prüfen Sie Ihre Chancen, wir helfen Ihnen beim Antrag.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Blaue Karte EU: Häufig gestellte Fragen

Wie viel muss man verdienen für die Blaue Karte EU?

Je nach Qualifikation setzt die Blaue Karte EU ein Bruttojahreseinkommen von 45.300 Euro beziehungsweise 41.041,80 Euro voraus. Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie im Ratgeber.

Ist die Blaue Karte EU unbefristet?

Nein, die Blaue Karte EU ist befristet. Sie ist maximal vier Jahre gültig, kann aber gleichzeitig ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ermöglichen. Weitere Vorteile finden Sie im Beitrag.

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der es vor allem Fachkräften erleichtern soll, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Das können Hochschulabsolventinnen und -absolventen sein, aber auch Menschen mit tertiärem Bildungsabschluss oder aus Engpassberufen.

Wer bekommt eine Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist für hochqualifizierte Ausländer und Ausländerinnen, die bereits ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber haben. Daneben haben aber auch weitere Personengruppen Anspruch auf den Aufenthaltstitel. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

0 / 5

Gesamt: