Services der Ausländerbehörde: Wann ein Termin nötig ist

Bei der Ausländerbehörde, oft auch Ausländeramt genannt, dreht sich alles um das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländerinnen und Ausländern. Wer in Deutschland leben, arbeiten und wohnen möchte, kommt an der Behörde nicht vorbei und muss dort je nach Aufenthaltstitel regelmäßig erscheinen.

So ist sie beispielsweise zuständig für:

  • die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
  • die Einbürgerung,
  • Einreiseangelegenheiten.

Wichtig: Termin buchen

Viele Services der Ausländerbehörde setzen einen Termin voraus. Buchen können Sie den oft online. Erkundigen Sie sich im Internet nach den Möglichkeiten einer Terminvereinbarung bei Ihrer Ausländerbehörde.

Mit welchem Anliegen Sie das Amt aufsuchen, spielt dabei keine Rolle. Aufgrund der enormen Auslastung ist ein Termin bei der Ausländerbehörde aktuell eine Grundvoraussetzung, um deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ausländerbehörde: Termin online vereinbaren

In der Regel bietet heutzutage jede Ausländerbehörde eine Terminvergabe online an. Umfangreiche Service-Portale machen es möglich. Alternativ kann mit einer Ausländerbehörde ein Termin auch per E-Mail abgestimmt werden.

Wichtig: Termine persönlich wahrnehmen

Auch wenn online ein Termin bei der Ausländerbehörde gebucht werden kann – online geführt werden, kann er nicht. Sie müssen den Termin in jedem Fall persönlich wahrnehmen.

Termin zum richtigen Zeitpunkt vereinbaren: Das ist wichtig

Bei der Ausländerbehörde kann es zu langen Wartezeiten kommen. Deshalb ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für eine Terminbuchung zu wählen. Das gilt insbesondere, wenn ein befristeter Aufenthaltstitel ausläuft und es um die Verlängerung beziehungsweise Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels geht.

Ausländerbehörde: Termin zwecks Aufenthaltstitel-Verlängerung

Auch, wenn ein Aufenthaltstitel frühestens acht Wochen vor Ablauf verlängert werden kann – einen Termin bei der Ausländerbehörde können Sie schon früher beantragen. Terminerinnerungen oder -einladungen verschicken die Ämter dabei nicht. Sie müssen selbst bei der Ausländerbehörde um einen Termin bemühen. Und das gegebenenfalls schon weit im Voraus. Dass Termine erst in Wochen, wenn nicht sogar Monaten verfügbar sind, kommt vor. Grund dafür sind die teils hohen Auslastungen in den Ämtern.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Ausländerbehörde über mögliche Wartezeiten bei der Terminvergabe. So vermeiden Sie Verzögerungen.

In vielen Fällen dient eine Buchungsbestätigung, die nachweist, dass ein Termin vereinbart wurde, als eine Art Fiktionsbescheinigung. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass der jeweilige Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch gültig war. Der Aufenthaltstitel wird dann bis zum gebuchten Termin weiterhin anerkannt.

Kein Termin frei: Das sind Ihre Möglichkeiten

Dass Termine bei der Ausländerbehörde gänzlich ausgebucht sind, kommt vor. Doch es gibt einen Trick: Mitunter schalten Behörden Termine erst nach und nach frei, sodass jeden Tag neue Termine zur Verfügung stehen. Deshalb kann es sich lohnen, an aufeinanderfolgenden Tagen nach einem Termin bei Ihrer Ausländerbehörde zu schauen.

Kein Termin für bestimmtes Anliegen verfügbar?

Es kann vorkommen, dass für ein bestimmtes Anliegen bei der Ausländerbehörde online kein Termin beziehungsweise dessen Vergabe angeboten wird. Das bedeutet aber nicht, dass das Amt nicht zuständig ist. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Ausländerbehörde auf und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, einer Terminvergabe.

Wichtig: Termin für „falschen“ Service buchen

Buchen Sie bei der Ausländerbehörde einen Termin und geben einen falschen Service an, weil der von Ihnen benötigte nicht verfügbar ist, ist es wahrscheinlich, dass Sie nicht bedient werden.

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Ausländerbehörde Termin: Häufig gestellte Fragen

Mein Aufenthaltstitel wird vor dem Termin bei der Ausländerbehörde ungültig – ist das ein Problem?

Sofern Sie eine Buchungsbestätigung haben, die einen Termin zur Verlängerung Ihres aktuellen Titels beziehungsweise der Beantragung eines anderen Titels nachweist, besteht dieser vorerst fort. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den Termin mit gültigem Aufenthaltstitel vereinbart haben. Er darf also zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch nicht ausgelaufen sein. Mehr Informationen finden Sie im Beitrag.

Wann brauche ich bei der Ausländerbehörde einen Termin?

Grundsätzlich benötigen Sie bei jedem Anliegen, das Sie gegenüber der Ausländerbehörde haben, einen Termin – ob für Aufenthaltstitel, Beratungsangebote oder der Abholung von Dokumenten beziehungsweise Unterlagen.

Kann man ohne Termin zur Ausländerbehörde?

Nein, haben Sie ein Anliegen gegenüber der Ausländerbehörde, ist ein Termin unumgänglich. Mehr zu den Gründen erfahren Sie hier.

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