Neuerungen Einbürgerungsgesetz: Nachteile statt Erleichterungen?

Neuerungen Einbürgerungsgesetz: Nachteile statt Erleichterungen?

Der 27. Juni ist Stichtag für das neue Einbürgerungsgesetz. Ab dann gelten die Neuerungen, die eine Einbürgerung erleichtern sollen. Eigentlich! Denn bestimmte Personengruppen werden unter Umständen benachteiligt. Deshalb kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, eine Einbürgerung noch vor Inkrafttreten der Änderungen anzuschieben.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Benachteiligungen für bestimmte Personengruppen möglich

Die Einbürgerungsreform birgt nicht nur Chancen. Für Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose können sich die Aussichten auf Einbürgerung durch die Änderungen trüben. Zumindest, wenn Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld bezogen werden. Denn: Mit den Erleichterungen gehen auch Verschärfungen bei den Voraussetzungen für die Einbürgerung einher. 

Das betrifft vor allem die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Die muss gegeben sein. Für die genannten Personengruppen ist es aber oftmals ein Ding der Unmöglichkeit, sich selbst zu finanzieren. 

Sonderrechte nach bisheriger Regelung 

Zwar wird auch nach aktuellem Recht nur eingebürgert, wer keine Sozialleistungen bezieht. Wer aber die „Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat“, kann dennoch Anspruch auf Einbürgerung haben. 

Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose, die sich seit geraumer Zeit um Arbeit bemühen, haben mitunter keine Alternative und müssen Sozialleistungen beziehen. Für ihre Situation sind sie dabei nicht oder nur bedingt verantwortlich. Mithilfe der Sonderrechte erkennt der Gesetzgeber das an – womöglich aber nicht mehr lange.

Tipp: Zählen Sie zu einer der genannten Personengruppen und sind sich unsicher, was die neue Gesetzgebung für Sie bedeutet? Wir prüfen Ihre Situation und stehen Ihnen bei Ihrer Einbürgerung zur Seite.

Bestimmungen ab Ende Juni 2024

Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz wird diese Ausnahme gestrichen. Sonderrechte sind dann nur für folgende Personengruppen vorgesehen:

  • ältere Gastarbeiter,
  • Erwerbstätige in Vollzeitbeschäftigung,
  • Ehegatten von in Vollzeit Beschäftigten mit einem minderjährigen Kind.

Hinweis: Härtefallregelung und Ermessenseinbürgerung

Zwar ist eine Härtefallregelung für besondere Fälle geplant. Wie genau die aussehen wird, ist aber noch nicht absehbar. Wie die Behörden eine Ermessenseinbürgerung dann auslegen, ist ebenso ungewiss. 

Bisherige Rechtslage ausnutzen  – Antrag auf Einbürgerung stellen

Aktuell ist nicht absehbar, wie lange über Anträge auf Einbürgerung noch nach bisherigem Recht entschieden wird. Deshalb lautet unser Rat: Ist wahrscheinlich, dass Ihnen durch das neue Einbürgerungsgesetz Nachteile entstehen, suchen Sie sich rechtlichen Rat. Wir schätzen Ihre Situation ein und schieben, wenn nötig, Ihre Einbürgerung kurzfristig für Sie an.

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