Einbürgerung mit Sprachnachweis: Behörde kennt kein Pardon – zu Recht?

Einbürgerung mit Sprachnachweis: Behörde kennt kein Pardon – zu Recht?

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss im Zuge der Einbürgerung einen Sprachnachweis erbringen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen verzichtet der Gesetzgeber darauf. Das musste nun auch eine Kroatin erfahren. Sie lebt seit etwa 25 Jahren in Deutschland, ist hoch qualifiziert – und soll trotzdem mit ihrem Antrag auf Einbürgerung einen Sprachnachweis erbringen. Behördenwillkür oder Gesetz? Wir klären auf.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Perfekte Deutschkenntnisse vs. Gesetz

Deutschland hat es einer Kroatin, die nunmehr seit 25 Jahren in Deutschland lebt, einfach angetan. Schon vor ihrer Einwanderung lernte die 61-Jährige Deutsch, wollte Sprache und Kultur kennenlernen. Nachdem sie ihr Fachabitur und ihre Ausbildung zur chemisch-technischen Assistentin in ihrer Heimat abgeschlossen hatte, zog sie nach Deutschland. 

In Sprachkursen polierte sie ihre Kenntnisse weiter auf, beruflich fasste sie schnell Fuß. Und so brachte sie ihr sprachliches Können auch in ihrem Beruf schnell weiter. Neben ihren Aufgaben in der Qualitätskontrolle, CE-Zertifizierungen und Zulassungen für Bauprodukte übernahm sie zusätzliche Verantwortung im Betriebsrat, zeitweise sogar als Vorsitzende. Ohne weitreichende Deutschkenntnisse wäre das kaum möglich gewesen. Und dennoch fordert die Behörde für ihre Einbürgerung einen Sprachnachweis – einen Kurs an der Volkshochschule inklusive. Das zuständige Amt beruft sich auf die gesetzlichen Regelungen.

Sprachnachweis: Dann gelten Ausnahmen bei Einbürgerung

Die Einbürgerung setzt einen Sprachnachweis voraus, der sprachliche Fähigkeiten auf mindestens B1-Niveau bestätigt. Darauf und auf geltende Ausnahmeregelungen beruft sich auch die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Hinweis: B1-Niveau

Auf B1-Niveau bewegen Sie sich, wenn Ihre Sprachkenntnisse ausreichen, um sich gut über vertraute Dinge wie Ihre Arbeit, Schule oder Hobbys austauschen können. Sind Sie zudem in der Lage, einfache Texte und Vorträge zu verstehen und können ebenso kurze zusammenhängende Texte schreiben, steht Ihrem Sprachzertifikat in der Regel nichts im Wege.

Ausnahmen greifen hingegen für Einbürgerungswillige, die:

  • einen deutschen Schul- oder Universitätsabschluss nachweisen können,
  • in Deutschland eine Berufsausbildung absolviert haben,
  • über einen gewissen Zeitraum eine deutsche Schule besucht haben,
  • unter einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit und/oder einer Behinderung leiden.

Diese Personengruppen müssen bei Einbürgerung keinen Sprachnachweis erbringen. Während bei den einen von ausreichenden Sprachkenntnissen auf B1-Niveau ausgegangen werden kann, ist es den anderen aufgrund ihrer Einschränkungen unter Umständen nicht möglich, den geforderten Nachweis zu erbringen. 

Sprachnachweis ja – aber ohne Kurs und Zertifikat

Unserer Ansicht nach greift die Behörde bei den Voraussetzungen zur Einbürgerung mit dem Sprachnachweis bei der gebürtigen Kroatin zu hoch. Zwar erkennen wir an, dass die 61-Jährige ihr sprachliches Können unter Beweis stellen muss. Dafür braucht es jedoch weder einen Kurs bei der Volkshochschule noch ein Sprachzertifikat. Ein persönliches Gespräch ist nach unserer Auffassung ausreichend, um alle Bedingungen für eine Anspruchseinbürgerung zu erfüllen.

Hinweis: Anspruchseinbürgerung

Von einer Anspruchseinbürgerung wird gesprochen, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und sie damit einen rechtlichen Anspruch auf den deutschen Pass haben. 

 

Doch selbst, wenn die Einbürgerungsbehörde den Anspruch nicht anerkennt, bleibt immer noch die Ermessenseinbürgerung. Hierbei erfüllt die beziehungsweise der Einbürgerungswillige zwar nicht alle Voraussetzungen nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Im Einzelfall kann aber die Behörde nach eigenem Ermessen darüber bestimmen, ob einem Antrag trotzdem zugestimmt wird. So sieht es das StAG in § 8 Abs. 1 vor. Eine Einbürgerung ohne Sprachnachweis käme also spätestens unter Berücksichtigung der Ermessenseinbürgerung in Betracht.

Fazit: Behörden denken Rechtsauffassung zu kurz

Der Behörde Willkür vorzuwerfen, liegt uns fern – und wäre wohl zu hoch gegriffen. Dennoch zeigt das Beispiel, dass das geschriebene Gesetz mitunter nicht korrekt ausgelegt beziehungsweise nicht zu Ende gedacht wird. Ein Anwalt beziehungsweise eine Anwältin für Ausländerrecht kann in derartigen Fällen die nötige Argumentationsgrundlage liefern, die es braucht, um eine Einbürgerung auch ohne Sprachnachweis zum Erfolg zu bringen. 

Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder erkennt die Einbürgerungsbehörde bereits im Vorfeld Ihren Anspruch nicht an? Wir unterstützen Sie und prüfen Ihren Anspruch auf den deutschen Pass.

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Quellen:

Einbürgerung Sprachnachweis: Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich bei Einbürgerung einen Sprachnachweis?

Um für Ihre Einbürgerung einen Sprachnachweis zu erhalten, müssen Sie oftmals einen Sprachkurs im Vorfeld belegen. Den bieten unter anderem Volkshochschulen an. Nach Kursteilnahme und erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den benötigten Sprachnachweis.

Kann man ohne B1-Zertifikat eingebürgert werden?

Ja, in Ausnahmefällen braucht es kein Sprachzertifikat. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Welches Sprachniveau braucht man für die Einbürgerung?

Möchten Sie den deutschen Pass beantragen, müssen Sie in der Regel Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Wie sich die Niveaus unterscheiden, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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