Einbürgerung bei Bürgergeld-Bezug: Ist das möglich?

Einbürgerung bei Bürgergeld-Bezug: Ist das möglich?

Eine Grundvoraussetzung für den deutschen Pass ist, dass Antragsteller finanziell selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Beziehen Ausländer staatliche Hilfen, erfüllen sie diese Voraussetzung also nicht. Was aber, wenn eine Weiterbildung oder andere besondere Umstände einen davon abhalten, einer Tätigkeit mit ausreichend Einkommen nachzugehen? Besteht dann ein Anspruch auf Einbürgerung bei Bürgergeld-Bezug?

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
Newsletter

Newsletter

Wollen Sie regelmäßig mit News zum Thema Einbürgerung und Niederlassung versorgt werden? Dann melden Sie sich bei unserem Newsletter an!

  • Alles rund um Einbürgerung & Niederlassung
  • Tipps & Tricks von unseren Anwälten
  • Sie können sich jederzeit abmelden

Bürgergeld steht Einbürgerung im Weg

Ob die Teilnahme an einer Weiterbildung, die Pflege eines Kindes oder eines Angehörigen – Gründe, die Menschen davon abhalten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, gibt es viele. Das hat oft zur Folge, dass der eigene Lebensunterhalt nicht selbst finanziert werden kann und staatliche Hilfen wie das Bürgergeld in Anspruch genommen werden müssen. Möchten Sie sich in Deutschland einbürgern lassen, kann Ihnen der Bezug von Sozialleistungen im Weg stehen. Denn: Eine Einbürgerung und Bürgergeld schließen sich in der Regel aus.

Hinweis: Neue Gesetzgebung

Die Regelungen zur Einbürgerung bei Bürgergeld-Bezug haben sich mit der Reform des Einwanderungsgesetzes deutlich verschärft. Während es bis Ende Juni 2024 in Ausnahmefällen noch Möglichkeiten gab, an den deutschen Pass trotz staatlicher Hilfen zu kommen – ausschlaggebend waren hier vor allem die Gründe für den Bezug und das Beziehende Ihre Abhängigkeit von den finanziellen Hilfen nicht selbst zu verschulden hatten – gehen die Chancen jetzt gegen null.  

Neue Regelungen mit klaren Vorgaben

Die neuen Regelungen sehen nunmehr vor, dass Sie innerhalb der vergangenen 24 Monate 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben müssen. In dem Fall sieht der Gesetzgeber die Anforderung des gesicherten Lebensunterhaltes als erfüllt an. Können Sie kein derartiges Arbeitsverhältnis nachweisen, bleiben für Sie lediglich folgende Optionen für eine Einbürgerung – Bürgergeld-Bezug wird dabei nur einer Personengruppe zugestanden:

  1. Sie sind mit jemandem verheiratet, der oder die in den vergangenen 24 Monaten in Vollzeit gearbeitet hat.
  2. Sie zählen zu der Gastarbeiter-Generation und haben den Bezug von Sozialleistungen nicht selbst zu vertreten. 

Die Chance der Ermessenseinbürgerung besteht zwar noch. Dieser Weg erfordert jedoch eine durchdachte Begründung mit solider Argumentationsbasis.

Hinweis: Ermessenseinbürgerung

Bei einer Ermessenseinbürgerung stimmt die Ausländerbehörde einer Einbürgerung zu, obwohl der Antragsteller nicht alle Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllt. Die persönlichen Eigenschaften werden dabei nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Chancen einer erfolgreichen Integration in die Gesellschaft bewertet. 

Ermessenseinbürgerung: Chance oder vergebene Mühe?

Die Anforderungen an eine Ermessenseinbürgerung sind hoch. Das bedeutet: Die Ablehnung Ihrer Einbürgerung, beispielsweise wegen Bürgergeld-Bezug, muss für Sie eine besondere Härte darstellen. Wann allerdings von einer besonderen Härte ausgegangen werden kann, legt der Gesetzgeber nicht dar. Das kommt auf den Einzelfall an. Deshalb ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen und Erfolgschancen abschätzen zu lassen.

Daneben nennt das Staatsangehörigkeitsgesetz lediglich einen weiteren Grund für eine Ermessenseinbürgerung: öffentliches Interesse. Das kann vorliegen, wenn der Einbürgerungsbewerber für eine Tätigkeit gewonnen werden soll, die im Interesse Deutschlands liegt. Das ist zum Beispiel bei Fußballspielern für die deutsche Nationalmannschaft der Fall. Fakt ist bei einem öffentlichen Interesse in der Regel, dass diejenigen, die die Einbürgerung betrifft, kein Bürgergeld beanspruchen müssen.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

0 / 5

Gesamt: