Flug Streik Ticker

CHECK24 Flugstreik-Ticker

+++ Streik-Information zu Flügen und Flughäfen im Ticker +++

Streiks gibt es bei den Fluggesellschaften immer wieder. Der CHECK24 Flugstreik-Ticker informiert Sie über aktuell anstehende Arbeitskämpfe der Piloten und Crews sowie damit zusammenhängende Behinderungen von Flügen und an Flughäfen.

Ist Ihr Flug oder Ihr Urlaub streikbedingt verzögert oder gestrichen, haben Sie sogar ein Recht auf kostenlose Stornierung, Umbuchungen und weitere Ersatzleistungen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Aktuellste Flugstreik-Informationen

Flugstreik Streik Koffer Flughafen

Neun Tage vor den Olympischen Sommerspielen wird an den Pariser Flughäfen gestreikt. Am 17. Juli wollen die Beschäftigten in Orly und Charles de Gaulle die Arbeit niederlegen. mehr

Mann mit Rollkoffer verzweifelt aufgrund eines Streiks

Türkei-Reisende müssen sich noch bis Mitte Juli auf Einschränkungen im Flugverkehr einstellen. Die Gewerkschaft der Flugsicherung setzt ihren Bummelstreik fort, es drohen Ausfälle und Verspätungen. mehr

Anzeigetafel mit gestrichenem Flug

Im Juli treten die Beschäftigten von Wings Handling Palma am Flughafen Mallorca in den Ausstand. Im Falle eines Streiks sind Flüge von Eurowings betroffen. mehr

Flugzeug von Aer Lingus

Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft streikt die Cockpit-Crew von Aer Lingus. Reisende müssen mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen. mehr

Streik Anzeigetafel Cancelled

Am 5. und 21. Juli finden in Italien Flughafenstreiks statt. Während der erste in weiten Teilen des Landes stattfindet, beschränkt sich der zweite auf Norditalien. mehr

Spanien: Mallorca Es Trenc

In der Gemeinde Calvià streiken am 7. Juli die Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer. Die Gemeinde muss im Falle eines Streiks mehrere Strände schließen. mehr

Mann mit Rollkoffer verzweifelt aufgrund eines Streiks

Die Fluglotsengewerkschaft HTK-SEN hat ihre Mitglieder aufgerufen, bis zum 30. Juni nur noch Dienst nach Vorschrift zu leisten. Verspätungen und Flugausfälle können nicht ausgeschlossen werden. mehr

Streik_frau

Am Pariser Flughafen Orly wird in der kommenden Woche erneut gestreikt. Vom 11. bis 13. Juni wollen die Fluglotsinnen und -lotsen ihre Arbeit niederlegen. mehr

Italien Venedig Canal Grande

Ende Mai legen Streiks an mehreren italienischen Flughäfen den Luftverkehr lahm. Betroffen sind insbesondere die Airports in Mailand und Venedig. mehr

Paris Panorama

Die Flughäfen Paris-Charles-de-Gaulle und Paris-Orly werden am Dienstag, den 21. Mai, ganztägig bestreikt. Reisende müssen mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen. mehr

  • Was ist bei einem Flugstreik zu tun?

  • Vor der Abreise zur Sicherheit immer auf der Website der Airline oder des Abflughafens über den aktuellen Flugstatus informieren.
  • Fluggäste, die von einem Streik betroffen sind, haben laut EU-Verordnung kein Recht auf Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung. Allerdings kann der Flug auf einen späteren Ersatzflug umgebucht werden. Alternativ muss die Airline für Ersatzbeförderung in anderer Form, beispielsweise mit der Bahn oder dem Bus, sorgen.
  • Einen streikbedingt gestrichenen Flug können Fluggäste auch stornieren und erhalten dann ihr Geld zurück. Alternativ dazu können Airlines zudem einen EMD-Gutschein über den Preis des ungenutzten Tickets ausstellen, der für einen bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr) gültig ist.
  • Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich im Falle eines Streiks an seinen Reiseveranstalter. Verkürzt sich die Reise durch einen streikbedingt annullierten Flug oder einen Ersatzflug, der über fünf Stunden verspätetet startet, darf der Reisepreis nachträglich gemindert werden.
  • Auch bei streikbedingter Flugverspätung stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Ab einer Verzögerung von zwei Stunden auf einem Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer muss für Betreuungsleistungen wie Telefonate, Getränke und Mahlzeiten gesorgt werden. Bei der Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer gilt diese Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, auf einem Langstreckenflug ab vier Stunden. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtung im Hotel aufkommen.