Abgabenordnung

   Achter Teil - Straf- und Bu�geldvorschriften, Straf- und Bu�geldverfahren (�� 369 - 412)   
   Zweiter Abschnitt - Bu�geldvorschriften (�� 377 - 384a)   
Gliederung
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Textdarstellung

� 378
Leichtfertige Steuerverk�rzung

(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in � 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. 2 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbu�e bis zu f�nfzigtausend Euro geahndet werden.

(3) 1Eine Geldbu�e wird nicht festgesetzt, soweit der T�ter gegen�ber der Finanzbeh�rde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollst�ndigen Angaben erg�nzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bu�geldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. 2Sind Steuerverk�rzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so wird eine Geldbu�e nicht festgesetzt, wenn der T�ter die aus der Tat zu seinen Gunsten verk�rzten Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet. 3 371 Absatz 4 gilt entsprechend.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur �nderung der Abgabenordnung und des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 22.12.2014 (BGBl. I S. 2415), in Kraft getreten am 01.01.2015 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2015
�nderung
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Änderung
Gesetz zur �nderung der Abgabenordnung und des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung22.12.2014BGBl. I S. 2415
03.05.2011
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Verbesserung der Bek�mpfung der Geldw�sche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbek�mpfungsgesetz)28.04.2011BGBl. I S. 676
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Rechtsprechung zu � 378 AO

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Querverweise

Auf � 378 AO verweisen folgende Vorschriften:

    Abgabenordnung (AO) 
      Durchf�hrung der Besteuerung
        Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
          Steuerfestsetzung
            II. Festsetzungsverj�hrung
              171 (Ablaufhemmung)
     
      Straf- und Bu�geldvorschriften, Straf- und Bu�geldverfahren
        Bu�geldvorschriften
          379 (Steuergef�hrdung)
          380 (Gef�hrdung der Abzugsteuern)
          381 (Verbrauchsteuergef�hrdung)
          382 (Gef�hrdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben)
          384 (Verfolgungsverj�hrung)
    Einkommensteuergesetz (EStG) 
      IX. Sonstige Vorschriften, Bu�geld-, Erm�chtigungs- und Schlussvorschriften
        50e (Bu�geldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringf�giger Besch�ftigung in Privathaushalten)
     
      XI. Altersvorsorgezulage
        96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
     
      XII. F�rderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
        100 (F�rderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung)
     
      XIII. Mobilit�tspr�mie
        108 (Anwendung von Straf- und Bu�geldvorschriften der Abgabenordnung)
     
      XV. Energiepreispauschale
        121 (Anwendung von Straf- und Bu�geldvorschriften der Abgabenordnung)
    Wassergesetz (WasserG) 
      Straf- und Bu�geldbestimmungen
        125 (Anwendung der Straf- und Bu�geldvorschriften der Abgabenordnung)
Was ist das?

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