International

Julia Nawalnaja in Abwesenheit zu Haftstrafe verurteilt

Julia Nawalnaja, die Witwe der Oppositionellen Alexei Nawalny, ist von einem Gericht in Moskau in Abwesenheit zu zwei Monaten Haft verurteilt worden. Grund dafür ist laut den Behörden ihre Teilnahme an einer extremistischen Vereinigung.
Julia Nawalnaja in Abwesenheit zu Haftstrafe verurteiltQuelle: AFP © RALF HIRSCHBERGER

Ein Gericht in Moskau hat Julia Nawalnaja auf Antrag des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in Abwesenheit verhaftet. In einer offiziellen Erklärung wurde die Entscheidung mit Nawalnajas Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung begründet. Zuvor war gegen Nawalnaja eine Anklage erhoben worden. Die Ermittlungsbehörden hätten ihre Inhaftierung beantragt, da sie vor der Voruntersuchung flüchtig sei.

Nawalnaja sollte für zwei Monate verhaftet werden. Die Haftdauer werde ab dem Zeitpunkt der Auslieferung nach Russland oder der Festnahme im Hoheitsgebiet des Landes gerechnet.

Nawalnaja kommentierte ihre Verhaftung in einem Beitrag auf X. Sie zeigte sich verwundert, dass es kein übliches Vorgehen sei, dass russische Behörden sie zunächst als ausländische Agentin einstufen und dann ein Strafverfahren einleiten. Weiter erneuerte sie die Vorwürfe, dass Russlands Präsident Wladimir Putin Mörder und Kriegsverbrecher sei, der am Tod ihrer Ehemannes Alexei Nawalny schuld sei.

Seit Februar 2021, als Nawalny verhaftet worden war, lebt Nawalnaja mit zwei Kindern im Ausland. Ihr Ehemann und oppositioneller Politiker kam am 16. Februar 2024 im Gefängnis ums Leben. Offiziell berichteten die Behörden, Nawalnys Tod habe natürliche Ursachen gehabt.

Am selben Tag erklärte Nawalnaja in einer Rede vor der Münchner Sicherheitskonferenz Putin und seine Umgebung für verantwortlich. Kremlsprecher Dmitri Peskow bezeichnete den Vorwurf als absolut unbegründet und flegelhaft.

Mehr zum Thema – Das große Abkassieren: Wenn Nawalnys Tod zur besten Geschäftsidee wird

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.