OPPENLÄNDER Rechtsanwälte

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Rechtskanzleien

#WirSindEinfachNetter | #Top50Kanzlei

Info

OPPENLÄNDER ist eine renommierte deutsche Anwaltskanzlei mit Sitz in Stuttgart. Das Vertrauen unserer Mandanten hat uns zu einer der Top 50 Kanzleien in Deutschland gemacht. OPPENLÄNDER wird für seine spezialisierte Beratung in den Expertisengebieten Kartellrecht, M&A, Gesundheitswesen, Vergaberecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Energie, Corporate Finance, Immobilien, Arbeitsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz sehr häufig empfohlen. Unsere Arbeit basiert auf einer klaren Philosophie: Wir beraten spezialisiert und persönlich: Spezialisierung bedeutet für uns vertieftes Wissen in Schlüsselbereichen, ohne den Blick für das Ganze zu verlieren. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung durch erfahrene Persönlichkeiten. Der direkte Kontakt zu unseren Mandanten ist für uns eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Impressum: OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://oppenlaender.de/impressum/ Datenschutzinformation für den OPPENLÄNDER-LinkedIn-Kanal: https://oppenlaender.de/app/uploads/DSI_LinkedIn_Oppenlaender.pdf Allgemeine Hinweise zum Datenschutz: https://oppenlaender.de/datenschutz/

Website
https://oppenlaender.de/
Branche
Rechtskanzleien
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Stuttgart
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Spezialgebiete
administrative and constitutional law, healthcare, energy, real estate, labor law, IT, procurement law, intellectual property, antitrust, finance, M&A, Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Öffentliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Gesundheitsrecht, Vergaberecht, Arbeitsrecht, Medienrecht und Compliance

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Updates

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    📘 Das „Holding-Handbuch“ – der interdisziplinäre Klassiker auf dem Gebiet des Konzernrechts ist jetzt in 7. Auflage neu erschienen. Weit über das Spezialthema der #Holding hinaus behandelt dieses Werk umfassend und auf hohem Niveau alle Themen aus den Bereichen Konzernrecht, Konzernsteuerrecht, Konzernarbeitsrecht bis hin zu betriebswirtschaftlichen Fragen – und das stets von namhaften Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet. Unser Partner Dr. Thomas Trölitzsch hat in dem Werk wieder gemeinsam mit Professor Bayer die Fragen der „Haftung in der Holding“ behandelt. Das rasant in den Vordergrund drängende Thema Environment, Social and Governance (ESG) einschl. LieferkettensorgfaltspflichtenG, HinSchG, Taxonomie-VO bot in der Neuauflage Anlass für ein umfassendes neues Kapitel, aber auch an vielen anderen Stellen macht sich das Thema bemerkbar. Zudem wurden viele wichtige Reformen berücksichtigt, wie z.B. das ATADUmsG, KöMoG, MoPeG, Pillar 2, SanInsFoG, UmRUG und ganz aktuell das ZuFinG. #OPPENLÄNDER #Konzernrecht #WirMachenDas Verlag Dr. Otto Schmidt

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    🚀 Neuerscheinung: Dr. Corina Jürschik LL.M. veröffentlicht ihre Kommentierung zur öffentlichen Auftragsvergabe im #Verkehrswesen!    Unsere Partnerin und Fachanwältin für Vergaberecht, Dr. Corina Jürschik LL.M., teilt ihre umfassende Expertise auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens und EU-Beihilferechts in ihrem neuesten Werk. In diesem Buch kommentiert sie praxisorientiert die relevanten Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im öffentlichen Personenverkehr, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen und der neuen Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission vom 26.6.2023. Enthalten sind im Einzelnen Kommentierungen der vergabe- und beihilferechtsrelevanten Vorschriften der VO (EG) 1370/2007 in der Fassung der ÄnderungsVO (EU) 2016/2338.   Ab sofort im Handel erhältlich! 📚   #OPPENLÄNDER #Vergaberecht #EURecht #WirMachenDas

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    #Greenwashing - BGH stellt strengere Maßstäbe zur Werbung mit „klimaneutral“ auf Lange schon wurde es erwartet: Der BGH hat nunmehr sein Urteil zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ gefällt und so der uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte ein Ende gesetzt. Angesichts der europäischen Regelungen handelt sich allerdings auch bei dieser Entscheidung lediglich um eine „Interimsrechtsprechung“. Konkret ging es um die Werbung eines Süßwarenherstellers mit einem Siegel „klimaneutral“, das lediglich auf die Internetseite eines „ClimatePartner“ verwies. Das OLG Düsseldorf hatte diese Werbung als zulässig angesehen. Das sah der BGH nun anders: Bei umweltbezogener Werbung gelten strenge Maßstäbe. Bei Verwendung mehrdeutiger umweltbezogener Begriffe wie „klimaneutral“ in einer Werbung, muss bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist; insbesondere muss schon in der Werbung aufgeklärt werden, ob die Klima- oder CO2-Neutralität auf Kompensationsmaßnahmen basiert. Das sei schon deshalb notwendig, so der BGH, da die Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung von #Klimaneutralität darstellen. Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung, z.B. durch Angabe einer Internetseite oder eines QR-Codes, reichen dem BGH dementsprechend nicht aus. Damit setzt der BGH einen strengeren Maßstab an als viele der Instanzgerichte, die zum Teil „klimaneutral“- oder „CO2-neutral“-Labels teils überraschend liberal durchgewunken hatten. Die Verschärfung der Rechtsprechung mag auch vor dem Hintergrund der auf europäischer Ebene bestehenden EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) zu sehen sein. Diese verbietet künftig Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ per se, wenn sie mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet werden. Die europarechtliche Vorgabe ist bis 2026 in das deutsche Wettbewerbsrecht (#UWG) umzusetzen und dürfte wohl ab Mitte 2026 anwendbar werden. Unternehmen wird nunmehr ein „Interimszeitraum“ eingeräumt, in dem sie noch mit auf Kompensationen basierenden umweltbezogenen Angaben werben dürfen, wenn sie hierüber in der Werbung selbst aufklären. Nach Ablauf dieses Interimszeitraums ist dann aber gänzlich Schluss mit Begriffen wie „klimaneutral“. Schon jetzt besteht Handlungsbedarf: Viele Hersteller verwenden im Vertrauen auf die instanzgerichtliche Rechtsprechung derzeit „Klimasiegel“ auf ihren Produkten. Dass diese schon nach aktuellen Maßstäben unzulässig sind, hat der BGH am 27.06.2024 unmissverständlich klargestellt. Nicht wenige Unternehmen müssen nun schnell Nachbesserungen vornehmen. Sie sind gut beraten, sich frühzeitig auf das neue EU-Recht „vorzubereiten“. Dr. Christina Koppe-Zagouras beantwortet Ihre rechtlichen Fragen rund um #Greenwashing und berät Sie gerne zum konkreten Handlungsbedarf. #OPPENLÄNDER #WirMachenDas #ESG

    • Rechtsanwältin Dr. Christina Koppe-Zagouras sitzt in den Räumlichkeiten von OPPENLÄNDER Rechtsanwäte.
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    🌿 Bei OPPENLÄNDER bieten wir umfassende Beratung im Bereich #ESG (Environmental, Social, Governance) und unterstützen unsere Mandanten auf vielfältige Weise: 🔹 Kartellrecht 🔹 Unternehmen sind zunehmend gehalten, Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes liegt es nahe, bei der Zielerreichung mit anderen Unternehmen zu kooperieren. Wir beraten zur Zulässigkeit und den Grenzen solcher Kooperationen, unterstützen bei der Abstimmung mit den involvierten Behörden und geben rechtliche Handlungssicherheit bei unternehmerischen Entscheidungen. 🔹 Öffentliches Recht / Beihilferecht 🔹 Wir beraten umfassend zum öffentlichen Recht, der Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben, zu regulatorischen Aspekten, den zunehmend wichtiger werdenden „grünen Beihilfen“ und den Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sowie bei der Verteidigung gegen Rückforderungsansprüche. 🔹 Unternehmenskäufe 🔹 Im Bereich M&A helfen wir Investoren, ESG-bezogene Risiken zu identifizieren und zu managen, da ESG als Treiber auf dem Markt für Unternehmenskäufe immer wichtiger wird. Darüber hinaus beraten wir bei staatlichen Sanktionen, Reputationsschäden, Haftung ggü. Dritten und vielem mehr. 🔹 Compliance / Corporate Governance 🔹 Wir beraten umfassend zu den Anforderungen an die Unternehmensführung und Compliance-Struktur, insbesondere zu den stetig zunehmenden Berichts- und Offenlegungspflichten, Pflichten aus dem HinSchG und dem LKSG sowie den hiermit zusammenhängenden Pflichten für Organmitglieder. Um bei aktuellen Themen immer auf dem neuesten Stand zu sein, haben Dr. Thomas Kreuz und Arthur Eichmann, LL.M. (Edinburgh) aus unserem spezialisierten ESG-Team eine interne Schulung für unsere Anwältinnen und Anwälte zum Thema ESG durchgeführt. #OPPENLÄNDER #Nachhaltigkeit #Rechtsberatung #WirMachenDas

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    Herzlich willkommen bei OPPENLÄNDER! 💐   Zu Beginn des Monats durften wir Jaika Hoch bei OPPENLÄNDER begrüßen. Sie wird die Teams von Dr. Carl Höfer im Gesellschaftsrecht sowie Dr. Matthias Lorenz im Bereich Litigation unterstützen. Ihr Studium und Referendariat hat Jaika Hoch in Tübingen absolviert. Ihr Schwerpunkt im Studium lag im Wettbewerbsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz, ihre Anwalts- und Wahlstation absolvierte sie im Bereich Gesellschaftsrecht. Bereits 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei OPPENLÄNDER tätig.   Wir wünschen ihr einen guten Start bei OPPENLÄNDER und freuen uns auf die Zusammenarbeit! 

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    Als erste Mannschaft zieht Gastgeber Deutschland ins Achtelfinale bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 ein. Am Börsenplatz in Stuttgart machten sich die EM-Fans gestern schon ab 11 Uhr warm. Auch wir im 6. Stock fieberten dem Spiel entgegen. Pünktlich zum Anstoß trafen wir uns zu einer sportlichen Runde mit Speis‘ und Trank.   Herzlichen Glückwunsch zum zweiten Sieg in dieser EM an das deutsche Team! Wir drücken weiterhin die Daumen für den EM-Titel! #EM2024 #OPPENLÄNDER #WirSindEinfachNetter

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    Schnelle Hilfe kann Leben retten! 🚨 Auch wenn das Arbeiten in einer Kanzlei kein lebensgefährlicher Beruf ist, können Notfälle jederzeit auftreten. Damit wir unseren Kolleginnen und Kollegen im Ernstfall helfen können, finden bei uns regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse statt. Heute haben sich einige unserer Mitarbeiterinnen zu Ersthelferinnen ausbilden lassen. Es wurden Verbände angelegt, Herz-Lungen-Wiederbelebung an Übungspuppen durchgeführt, der Umgang mit dem Defibrillator geübt und vieles mehr! Wie fit sind Sie in Erster Hilfe? #OPPENLÄNDER #ErsteHilfeKurs #ErsteHilfe #WirSindEinfachNetter

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    #ESG und #ÖffentlichesRecht - das ist viel mehr als nur das „klassische #Umweltrecht“ Im Mai 2024 hat der Bundesrat die zweite Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) verabschiedet, das den Kern der nationalen Klimapolitik bildet und konkrete Einsparungsvorgaben für den CO2-Austoß regelt. Das novellierte KSG berücksichtigt u.a. die Gesamtverantwortung für den Treibhausgasausstoß stärker als bisher, erhöht die Flexibilität zwischen den Sektoren und stärkt die Rolle des Expertenrats für Klimafragen. Damit Deutschland bis 2045 treibhausneutral wird, ist aber ein langer Weg zu gehen. Die öffentliche Hand muss neue Instrumente des Klimaschutzes entwickeln, insbesondere in den Bereichen Gebäude und Verkehr. Kommunen müssen Klimaanpassungsbelange in die Prozesse der kommunalen Planung einbringen und im #Beihilferecht spielt ESG mit Blick auf die grüne Transformation der Wirtschaft eine wichtige Rolle. Und schließlich ist der Klimaschutz ein gewichtiger Belang bei Abwägungsentscheidungen wie etwa Planfeststellungsvorhaben. Hier stehen Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden vor der Herausforderung, Aspekte des Klimaschutzes (auch bei Planungsalternativen) zu bewerten und rechtsfehlerfrei in die Abwägung einzustellen. Wir bei OPPENLÄNDER beraten nicht nur zu klassischen Rechtsgebieten wie dem Umweltecht. Wir helfen Unternehmen und der öffentlichen Hand, ESG nicht als reine Berichtspflicht zu sehen und rechtssichere Lösungen zu suchen, sondern ESG als Schnittstellenthema in die eigene Strategie zu integrieren, um auch die hieraus entstehenden Chancen zu nutzen. #OPPENLÄNDER #ESG #WirMachenDas

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    Sven Luckert darf sich nun offiziell #Fachanwalt für #Arbeitsrecht nennen! Wir gratulieren ihm herzlich zu diesem Titel 👏   Seit 2018 ist er als Anwalt u. a. im Arbeitsrecht tätig, seit 2021 bei OPPENLÄNDER. Mit seiner Expertise berät und vertritt er private und öffentliche Arbeitgeber zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.    Wir freuen uns auf viele weitere erfolgreiche Jahre mit ihm!   #OPPENLÄNDER #Karriere

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