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Dortmund

Elfjähriger Junge bei Raserunfall getötet – Verdächtiger flüchtet in die Türkei

Veröffentlicht am 11.07.2024Lesedauer: 2 Minuten

Ein 19-Jähriger überfährt mit zu hohem Tempo in Dortmund eine rote Ampel, erfasst ein Kind. Wenige Tage später stirbt der 11-Jährige. Der mutmaßliche Unfallfahrer ist mittlerweile in die Türkei geflogen.

Vor zwei Wochen soll ein 19-Jähriger zwei Kinder in Dortmund an einer roten Ampel angefahren haben. Ein Junge starb, seine Schwester wurde verletzt. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl, doch das Amtsgericht lehnte zunächst ab. Der Verdächtige flog inzwischen in die Türkei.

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Die Polizei in Dortmund sucht derzeit einen 19-jährigen Deutschtürken mit Haftbefehl, der einen elfjährigen Jungen totgefahren haben soll. Doch der mutmaßliche Täter hat sich in die Türkei abgesetzt. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, Henner Kruse.

„Wir gehen davon aus, dass er in die Türkei geflüchtet ist, um die Tat zu verschleiern“, sagte Kruse WELT. Der Name des Tatverdächtigen stand auf einer Passagierliste für einen Flug von Dortmund nach Istanbul. Nach ersten Medienberichten über den Unfall hatte der Anwalt des 19-Jährigen erklärt, es handele sich um einen geplanten mehrwöchigen Urlaub und nicht um einen Fluchtversuch. „Wir werden sehen, ob das stimmt“, sagte Kruse.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Er soll am 29. Juni mit seinem BMW mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit im Stadtteil Eving eine rote Ampel missachtet haben. „Wir gehen davon aus, dass der Fahrer eine Geschwindigkeit weit jenseits der 50 km/h gefahren ist“, sagte Kruse.

Der BMW erfasste einen Jungen, der mit seiner Schwester die Straße überquerte. Der Elfjährige erlitt bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen und starb später im Krankenhaus. Auch die 15-jährige Schwester war auf den Gehweg geschleudert worden. Sie wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Notfallseelsorger begleiten die Eltern der Kinder.

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Amtsgericht lehnte Antrag auf Haftbefehl ab

Vergeblich hatte die Staatsanwaltschaft bereits vor der Abreise des Beschuldigten einen Haftbefehl beantragt. Der mutmaßliche Täter soll versucht haben, auf seine Beifahrer – zwei junge Männer und zwei junge Frauen – sowie Zeugen einzuwirken und sollte daher wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft. Doch das Amtsgericht lehnte den Antrag zunächst ab. Erst nach erfolgreicher Beschwerde und Hinweisen aus dem Arbeitsumfeld, dass der Verdächtige ausreisen könnte, erließ das Landgericht einen Haftbefehl wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr – zu spät.

Möglicherweise stand der mutmaßliche Fahrer zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen. Nach dem Unfall wurde dem Mann wegen des Verdachts des Cannabis-Konsums eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch aus.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen des Verdachts eines illegalen Autorennens. Bewegt sich ein Fahrer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos fort, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann dies als verbotenes „Alleinrennen“ schärfer geahndet werden.

sebe mit dpa