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Rechtsextreme Kampfsportgruppe

Haftstrafen für alle Angeklagten im „Knockout 51“-Prozess

Veröffentlicht am 01.07.2024Lesedauer: 2 Minuten
Das Justizzentrum in Jena, hier wurde über die Neonazi-Kampfsportgruppe geurteilt
Das Justizzentrum in Jena, hier wurde über die Neonazi-Kampfsportgruppe geurteiltQuelle: dpa/Martin Schutt

Im Verfahren gegen die Gruppe „Knockout 51“ ist ein Urteil gefallen. Das Gericht stuft die rechtsextreme Kampfsportgruppe allerdings nur als kriminelle Vereinigung ein – anders als der Generalbundesanwalt. Auch Opfervertreter äußerten sich enttäuscht.

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Im sogenannten „Knockout 51“-Prozess hat die Staatsschutzkammer vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe zu Haftstrafen verurteilt.

Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung jeweils für drei Jahre und zehn Monate, für zwei Jahre und sechs Monate sowie für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

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Alle vier Angeklagten seien Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Knockout 51“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Martin Giebel, bei der Urteilsverkündung.

Die Gruppe sei deutlich mehr gewesen, als eine unpolitische Kampfsportvereinigung. „Der eigentliche Hauptzweck dieser Gruppe war vielmehr die offensive Verbreitung von rechtsextremistischer Ideologie“, so Giebel. Sie habe eine nationalsozialistische Grundausrichtung gehabt und sei gegen die Demokratie gerichtet gewesen. Als Mitglieder dieser Gruppe haben die nun Verurteilten nach Überzeugung des Gerichts unter anderem zahlreiche Körperverletzungen begangen und teilweise gegen das Waffengesetz verstoßen.

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Generalbundesanwalt sah die Gruppe als terroristische Vereinigung

Mit seinem Urteil folgt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Generalbundesanwalts, der in „Knockout 51“ auch eine terroristische Vereinigung sieht. Die Gruppierung sei nach Überzeugung des Gerichts auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte Giebel.

Opfervertreter äußerten sich derweil enttäuscht über den Ausgang des Prozesses. Die Opferberatungsstelle ezra erklärte am Montag in Erfurt, die Gefahr, die von dieser militanten Neonazi-Kampfsportgruppe ausgehe, sei mit dem Urteil nicht gebannt. Die Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss sprach von einem Freifahrtschein für extreme Rechte.

Die von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) getragene Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt erklärte, der Prozess habe deutlich gemacht, dass sich erneut eine rechtsterroristische Struktur weitestgehend ungestört etablieren konnte. „Die fehlende Einordnung als rechtsterroristische Vereinigung durch den Senat ist eine gefährliche Verharmlosung des gezielten Vorgehens von Knockout 51 “, betonte ezra-Beraterin Theresa Lauß.

Die Linken-Abgeordnete König-Preuss betonte, das Oberlandesgericht sei weit hinter den Forderungen des Generalbundesanwalts zurückgeblieben: „Auf die verurteilten Neonazis, die einen Großteil ihrer Haft damit schon abgesessen haben, wird dieses Urteil kaum Eindruck machen.“

dpa/epd/krott