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„Ich war das nicht“

Harley-Fahrer soll sich Rennen mit der Polizei geliefert haben

Veröffentlicht am 10.12.2019Lesedauer: 3 Minuten

Ein Harley-Davidson-Fahrer soll sich in Hamburg ein Rennen mit der Polizei geliefert haben und dabei mehrfach in den Gegenverkehr gefahren sein. Nun steht er vor Gericht und beteuert seine Unschuld.

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Es war laut Kraftfahrzeugzeichen seine Harley-Davidson. Und es war ein heißer „Ritt“ an einem Frühsommerabend durch das östliche Hamburg in Richtung Glinde. Zudem hatte der Polizist Michael M. (32) sein Gesicht wiedererkannt. Eindeutiger können Beweise kaum sein. Dennoch behauptet der Physiotherapeut Hagen T. (51) aus Hoisdorf: „Ich war das nicht. An diesem Abend bin ich nicht mit dem Motorrad gefahren. Ich habe zu der Zeit noch einen Patienten in meiner Praxis behandelt. Außerdem hatte ich mein Motorrad zu diesem Zeitpunkt schon an einen Verwandten verkauft. Er hatte es in Besitz genommen. Ich besaß allerdings noch die Fahrzeugpapiere.“

Vor dem Amtsgericht St. Georg muss sich Hagen T. seit Dienstag verantworten. Vorgeworfen werden ihm ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“, das er sich mit der Polizei geliefert haben soll. Außerdem soll er bei diesem „Rennen“ nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein. „Das mit der Fahrerlaubnis stimmt“, erklärt der Angeklagte. „Deshalb bin ich auch nicht gefahren.“

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Laut Anklage soll Hagen T. am 25. Juni dieses Jahres gegen 19 Uhr mit seiner Harley-Davidson-Streetfighter auf der Strecke zwischen Glinder Straße und Stormarnstraße vor einer Verkehrskontrolle geflüchtet sein. Dabei fuhr er innerorts mit Höchstgeschwindigkeiten von über 100 Stundenkilometern. Während der wilden Flucht soll er Verkehrsteilnehmer rücksichtslos überholt haben und mehrfach in den Gegenverkehr gefahren sein.

„Der Angeklagte war der Fahrer“

Kaum glaubhaft wirken die Unschuldsbeteuerungen von Hagen T. vor allem deshalb, weil er den Namen des Patienten, den er zur Tatzeit behandelt haben will, zunächst nicht nennen will. Sein Argument: Er wolle den Patienten nicht in Schwierigkeiten bringen, was passieren könnte, falls er doch verurteilt wird.

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Auch den Namen seines Verwandten, der die Harley-Davidson für 2200 Euro gekauft haben soll, will er nicht verraten. Er selbst hatte die Maschine im Jahre 2015 für 23.000 Euro erworben. Durch mehrere Unfälle, so der Angeklagte, habe die Harley an Wert verloren. Er habe die Maschine verkauft, weil er seinen Führerschein abgeben musste.

Noch dünner wird das Eis für den Angeklagten während der Vernehmung des Polizeibeamten Michael M. von der Soko „Autoposer“. Zusammen mit einem Kollegen machten sie sich mit ihrem Spezialfahrzeug an die Verfolgung des Harley-Fahrers, nachdem sie festgestellt hatten, dass das Motorrad deutlich zu laut röhrte. An einer Kreuzung in Öjendorf stellten sie ihr Auto neben den Motorradfahrer, bedeuteten ihm, dass sie ihn überprüfen wollten. Er machte ein Zeichen, dass er verstanden hätte. Doch dann drehte er die Harley voll auf und raste durch den Gegenverkehr den Polizisten davon. Anhand einer Kennzeichenüberprüfung erkannte der Polizist den Fahrer wieder: „Der Angeklagte war der Fahrer.“

Nach einer Beratung mit seinem Anwalt beteuerte der Angeklagte weiter seine Unschuld. Aber nun sei er bereit den Patientennamen zu verraten. Der Fall wird deshalb am 30. Januar 2020 neu aufgerollt. Der bisher unbekannte Patient wird als Zeuge geladen.

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