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Urteil gegen Björn Höcke

„Der augenscheinlich fundierte NS-Wortschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin“

Politikredakteur
Björn Höcke vor dem Landgericht Halle: „Ich habe ein reines Gewissen“ Björn Höcke vor dem Landgericht Halle: „Ich habe ein reines Gewissen“
Björn Höcke vor dem Landgericht Halle: „Ich habe ein reines Gewissen“
Quelle: dpa/Ronny Hartmann
Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer nationalsozialistischen Losung zu einer Geldstrafe verurteilt. Höcke inszeniert sich vor dem Gericht als „politisch Verfolgter“. Der Richter ist hingegen von einer vorsätzlichen Tat überzeugt.
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