WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Afghanen in Deutschland: Kriminelle Afghanen könnten nach Usbekistan abgeschoben werden

Deutschland Medienbericht

Innenministerium will Afghanen offenbar über Usbekistan abschieben

Nancy Faeser (SPD) Nancy Faeser (SPD)
Nancy Faeser (SPD)
Quelle: dpa/Kay Nietfeld
Wie können kriminelle afghanische Abschiebekandidaten ohne direkte Kontakte mit den Taliban abgeschoben werden? Ein Weg könnte über ein Nachbarland der Islamisten führen. Laut „Spiegel“ sucht das Ministerium von Nancy Faser (SPD) in Taschkent bereits das Gespräch.
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Das Bundesinnenministerium verhandelt nach einem „Spiegel“-Bericht mit Usbekistan über Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland ohne direkte Absprachen mit den Taliban.

Dazu sei in der letzten Mai-Woche eine Delegation aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in die usbekische Hauptstadt Taschkent gereist, berichtete das Nachrichtenmagazin am Sonntag weiter.

Die Delegation schlug der usbekischen Regierung demnach vor, afghanische Abschiebekandidaten nach Taschkent zu bringen. Von dort sollten sie mit der privaten Fluggesellschaft „KamAir“ weiter nach Kabul transportiert werden. Nach dpa-Informationen war zuletzt überlegt worden, für den Flug von Deutschland nach Usbekistan eine Charter-Gesellschaft mit Sitz in Rumänien anzuheuern.

Das Innenministerium wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP nicht zu dem Bericht äußern.

Joachim Stamp (FDP), Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung für Migrationsabkommen
Joachim Stamp (FDP), Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung für Migrationsabkommen
Quelle: dpa/Kay Nietfeld

Die usbekische Regierung stellte dem Artikel zufolge aber durchaus in Aussicht, bei Abschiebungen helfen zu können. Sie wolle jedoch vor einem Deal über die Abschiebungen noch ein formelles Migrationsabkommen mit Deutschland unterzeichnen, das die Einreise von usbekischen Fachkräften nach Deutschland regeln soll.

Lesen Sie auch

Joachim Stamp (FDP), der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, werde kommende Woche für Gespräche über ein solches Abkommen nach Usbekistan reisen.

Das Auswärtige Amt sieht die Ausweisung von Afghanen weiter kritisch

Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim hatte Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen.

„Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“, sagte der SPD-Politiker im Bundestag. Und: „Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren.“ Das Bundesinnenministerium arbeite an der praktischen Umsetzung und sei bereits mit den Nachbarländern Afghanistans im Gespräch, sagte er. Deutschland hatte die Abschiebungen nach Afghanistan kurz vor der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 komplett gestoppt.

Derzeit auf Krücken: Innenministerin Nancy Faeser am 12. Juni
Derzeit auf Krücken: Innenministerin Nancy Faeser am 12. Juni
Quelle: AP/Ebrahim Noroozi

Der „Spiegel“ berichtete weiter, das Auswärtige Amt (AA) – das die Gespräche durch den deutschen Botschafter Tilo Klinner begleite – sehe die Abschiebungen von Afghanen weiterhin kritisch, auch wenn sie über ein Nachbarland erfolgen solle.

Straftäter, die öffentlich zur Schau gestellt werden könnten

Anzeige

Hintergrund sind Befürchtung, dass den Abgeschobenen Repressalien drohen. In dem vertraulichen „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan“ des AA vom Juli 2023 heißt es, die Taliban verfolgten „eine Politik der massiven und systematischen Beschneidung von Grundrechten“, in Afghanistan herrsche „ein Klima der Einschüchterung und Straflosigkeit“.

Die Lage wird als kritisch beschrieben. „Bürgerinnen und Bürger laufen Gefahr, durch Taliban-Kräfte bereits für kleine Verstöße willkürlich bedroht, bestraft, misshandelt und sogar getötet zu werden“, zitiert der „Spiegel“ aus dem vertraulichen Bericht. Die Taliban hätten die Todesstrafe wieder eingeführt und „in mehreren Fällen die Leichen von angeblichen Straftätern zur Schau gestellt“. Aus den Gefängnissen gebe es glaubhafte Berichte über Folter, zudem seien Festnahmen und Tötungen von Journalisten dokumentiert.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Das Papier warnt auch vor der Rückführung von Straftätern aus Deutschland. So bestehe das Risiko, dass im Ausland straffällig gewordene Rückkehrer Opfer von willkürlichen Racheakten der Taliban werden könnten. „Auch eine erneute Verurteilung durch das von Taliban kontrollierte Justizsystem ist nicht ausgeschlossen, wenn der Fall den Behörden bekannt würde“, heißt es in dem Lagebericht.

dpa/AFP/krott

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema