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Meinung Ukraine-Flüchtlinge

Das Liebäugeln mit dem nächsten Rechtsbruch in der Migrationspolitik ist fatal

Ressortleiterin Politik
Claudia Kade Claudia Kade
Quelle: Claudius Pflug/WELT
Flüchtlinge aus der Ukraine können derzeit am Asylsystem vorbei einwandern. Ab 2025 müsste mit der Regelung Schluss sein, sagen internationale Juristen. Alles andere sei ein Rechtsbruch. Doch in Berlin und Brüssel scheint das niemand zu stören. Ein folgenschwerer Irrweg.
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Es geht um eine Frage, die nicht nur in Deutschland einen Großteil der Bevölkerung umtreibt. Der seit mehr als zwei Jahren tobende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der anhaltende Flüchtlingszuzug aus dem in seinem Osten verheerten Land in EU-Staaten stellen diese Frage mit hoher Dringlichkeit: Wie geht die Gemeinschaft künftig mit den Kriegsflüchtlingen um?

Seit März 2022 gilt für die Frauen, Kinder und zunehmend auch Männer die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der EU. Das heißt: Die Flüchtlinge aus der Ukraine können am Asylsystem vorbei direkt einwandern. In Deutschland erhalten sie Bürgergeld. Diese Regelung ist eigentlich als Ausnahme gedacht, einsetzbar befristet für einen akuten Krisenfall.

Diese Richtlinie wurde bereits zwei Mal verlängert, im März 2025 müsste nach Meinung namhafter internationaler Juristen Schluss sein. Denn länger als drei Jahre könne die Richtlinie nicht angewandt werden – alles andere widerspräche dem Geist der Regelung. Vor einem Rechtsbruch wird gewarnt.

Doch wer sich umhört in der Ampel-Koalition in Berlin, in der Bundesregierung und auch bei der EU-Kommission in Brüssel, der erfährt, dass die Verantwortlichen genau einen solchen Rechtsbruch erwägen. Ein Verlängern der Massenzustrom-Richtlinie ist derzeit die einzige konkret genannte Lösungsidee. Wobei: Eine wirkliche Lösung wäre das nicht. Es wäre vielmehr ein fataler Irrweg.

Nur zur Klarstellung: Die Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem besonders stark vom Krieg betroffenen Osten ihres Landes sind weiterhin in großer Not, es geht hier nicht darum, ihnen das Leben noch schwerer zu machen durch Verschärfungen ihrer Aufenthaltsregeln in Deutschland oder in anderen Staaten der EU. Wenn die Ukrainer ins Asylsystem fallen sollten, ergäben sich nämlich massive neue Probleme. Es geht hier auch nicht um die Frage ihrer finanziellen Unterstützung. Worum es hier geht, ist der Umgang der Regierungen und der EU-Spitzen mit diesem Mega-Thema.

Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da auch kein Vergehen

Sie spielen an der breiten Öffentlichkeit vorbei einen Rechtsbruch durch – und setzen darauf, dass außer internationalen Fachjuristen sich schon niemand daran stören wird. Nach dem Motto: wo kein Kläger, da auch kein Vergehen.

Wenn sie die Regelungen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge unverändert gelten lassen möchten, müssten sie das angehen, was man von demokratischen Institutionen erwarten darf: Eine gesetzgeberische Initiative zur Abänderung der EU-Richtlinie. Doch der damit einhergehenden öffentlichen Debatte weichen sie offenbar aus.

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Dieser Schritt würde dem Ansehen des EU-Rechtssystems schaden, sagen Juristen in der ihnen eigenen Zurückhaltung. Man könnte auch sagen: Das wäre ein Skandal. Wenn sich tatsächlich die Regierungen mehrerer EU-Staaten mit der Kommission zu einem solchen Vorgehen verabreden sollten, dann kommt zu dem Riesenproblem illegaler Migration auch noch das Problem illegaler Migrationspolitik hinzu.

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Das Dublin-Abkommen, das die Zuständigkeit des Erst-Einreise-Staates für Asylsuchende regelt, wird schon seit Jahren de facto ausgehebelt. Auch bei der gerade erst beschlossenen großen EU-Asylreform wollen einzelne Staaten schon wieder eigene Varianten durchsetzen. Und dann als Nächstes ein verschwiegener gemeinschaftlicher Rechtsbruch im Umgang mit Millionen Ukrainern? Dann darf sich niemand mehr über entsprechende Wahlergebnisse wundern.

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