WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Nach Hörsaal-Besetzung: Das steckt hinter der Anzeige gegen die Präsidentin der Humboldt-Uni

Deutschland Nach Hörsaal-Besetzung

Das steckt hinter der Anzeige gegen die Präsidentin der Humboldt-Uni

Freier Mitarbeiter Investigation & Reportage
„Eine Uni-Präsidentin, die sich vor die Hass-Parolen der Studenten stellt“

Als Reaktion auf die Besetzung der Humboldt-Universität haben etwa 150 Menschen an einer Kundgebung gegen Antisemitismus teilgenommen. Melody Sucharewicz, frühere außenpolitische Beraterin des israelischen Ministers Benny Gantz, kritisiert bei WELT TV das Verhalten der Uni-Präsidentin scharf.

Quelle: WELT TV / Fanny Fee Werther, Alexander Siemon

Autoplay
Ein Rechtsanwalt hat die Präsidentin der Berliner Humboldt-Uni wegen Untreue angezeigt. Ihr milder Umgang mit der Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten habe zu Vermögensschäden geführt. Zwei Strafrechts-Professoren erklären, wie wenig Spielraum Hochschulleitungen in diesen Fällen haben.
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Das sozialwissenschaftliche Institut der Berliner Humboldt-Uni (HU) sieht inzwischen aus wie eine Abrissbude: Überall wurden Graffiti an die Wände geschmiert, Möbel zerstört, Müll herumgeworfen. HU-Präsidentin Julia von Blumenthal sagte dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“, das Institut sei vielleicht für Monate nicht nutzbar.

Schockiert über die Schäden gibt sie sich selbstkritisch: Im Nachhinein sei ihre Strategie, die Besetzung des Instituts am 22. und 23. Mai zunächst zu dulden und auf eine polizeiliche Räumung zugunsten eines Dialogs mit den propalästinensischen Aktivisten zu verzichten, nicht die richtige gewesen.

Hochschulleitungen haben Vermögensbetreuungspflicht

Ob Leipzig, Frankfurt oder Berlin: Der Nahost-Konflikt wird inzwischen auch an deutschen Hochschulen ausgetragen. Darüber, wie mit den Besetzern umzugehen ist, müssen vor allem die Uni-Präsidenten als Inhaber des Hausrechts entscheiden. Wie weit ihr Spielraum dabei reicht, wird nun auch zu einer Frage für die Strafverfolgungsbehörden. Denn der Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat Strafanzeige gegen von Blumenthal wegen Verdachts der Untreue gestellt.

In dem dreiseitigen Dokument wirft er ihr vor, durch die Duldung der Besetzer eine längere Beschädigung der Räume in Kauf genommen zu haben. Weil sie nach der Räumung auch noch erklärt habe, auf die Erstattung von Strafanzeigen gegen die Aktivisten zu verzichten, könne die Uni keine Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern geltend machen. Sie würde damit auf den Kosten für die Beseitigung der Schäden sitzen bleiben.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

WELT AM SONNTAG hat zwei Strafrechts-Professoren um eine Bewertung der Anzeige gebeten. Die Kölner Juristin Frauke Rostalski sagte, dass „eine Untreue-Strafbarkeit“ in Betracht komme, wenn eine Person, die eine „Vermögensbetreuungspflicht“ habe, Schädigungen zulasse.

Lesen Sie auch

Michael Kubiciel von der Uni Augsburg erklärte, dass die Präsidentin einer Uni ihr anvertrautes fremdes Vermögen verwalte und ohne guten rechtlichen Grund weder auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verzichten noch die Besetzung ihrer Räume dulden könne, wenn darin Straftaten begangen würden.

Anzeigen als Grundlage für Schadensersatz-Klagen

Grundsätzlich hat Brennecke also einen Punkt. Doch bei der Analyse des konkreten Falls sind die beiden Professoren anderer Meinung: So entnimmt Rostalski den von Brennecke angeführten Statements der HU-Präsidentin nur, dass sie keine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen wolle. Da sie die Besetzung geduldet habe, sei die Strafbarkeit ohnehin entfallen. Bezüglich Anzeigen wegen Sachbeschädigung habe von Blumenthal nur gesagt, sie wolle erst darüber entscheiden, wenn sie das Gebäude gesichtet habe.

Aktivisten-Banner hängt am Fenster der Uni
Die Aktivisten hatten das Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität besetzt
Quelle: dpa

Ohnehin wären die Anzeigen nur ein Mittel zum Zweck, nämlich um auf diese Weise die Personalien der Schädiger zu ermitteln, damit man sie dann vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz verklagen kann. Allerdings habe im Fall der HU bereits die Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt, sodass es eine eigene Anzeige seitens der Uni gar nicht mehr brauche, so Rostalski.

Es komme nur darauf an, dass das Präsidium die Durchsetzung des Schadensersatzanspruches, etwa mithilfe einer Kanzlei, tatsächlich durchsetze und nicht von vornherein darauf verzichte, sagt auch Kubiciel.

Lesen Sie auch
Anzeige

Auch die Aussagen der HU-Präsidentin zur Duldung versteht Rostalski anders als Brennecke. So habe von Blumenthal am Mittwochabend den Aktivisten gerade klargemacht, sie dulde die Besetzung nur, wenn es nicht zu weiteren Sachbeschädigungen komme. Das schließe einen Vorsatz aus.

Umgeworfene Möbel und Graffiti an den Wänden
Die Besetzer haben umgekippte Möbel sowie Graffiti an den Wänden hinterlassen
Quelle: REUTERS

Erst am nächsten Morgen hätten ihr die Besetzer dann gesagt, sie könnten nicht garantieren, dass keine weiteren Graffiti hinzugekommen seien. Wenn Brennecke schreibt, dass von Blumenthal damit hätte rechnen müssen, übersehe er, dass bloße Fahrlässigkeit für die Begründung einer Untreue-Strafbarkeit nicht ausreichte, so Rostalski.

Uni stellt nun doch Anzeigen

Abschließend lässt sich festhalten, dass Uni-Präsidenten wie von Blumenthal in einer schwierigen Lage stecken. „Sie müssen eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung treffen, in der sich zivil- und strafrechtliche Fragen stellen, aber auch fürsorgerechtliche Aspekte für Mitarbeiter und Studierende, die nicht an der Besetzung teilnehmen, sondern ihrem normalen Uni-Alltag nachgehen wollen, relevant werden“, sagt Kubiciel.

Der Entscheidungsspielraum für die Duldung strafbarer Proteste sei jedenfalls deutlich enger „als von den Verfassern offener Briefe unterstellt“. Damit spielt er auf ein kontroverses Online-Statement an, in dem Hunderte Dozenten die Berliner Universitätsleitungen aufforderten, von Polizeieinsätzen und Anzeigen gegen die eigenen Studenten abzusehen.

Zu Brenneckes Anzeige möchte sich die Pressestelle der HU auf Anfrage nicht äußern. Sie teilt aber mit, dass momentan die Schadensaufnahme und die Sichtung der Arbeitsräume durch die Mitarbeiter des Instituts im Gange sei. Die Uni habe vor, bei der Polizei umfassend Strafanzeige zu stellen – auch wegen Sachbeschädigung.

Wir sind das WELT-Investigativteam: Sie haben Hinweise für uns? Dann melden Sie sich gerne, auch vertraulich – per E-Mail oder über den verschlüsselten Messenger Threema (X4YK57TU).

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema