Diese Länder haben in der Migrationskrise EU-Recht gebrochen
Quelle: WELT/Christoph Hipp
Autoplay
- Dauer 43 Sek
Polen, Ungarn und die Tschechische Republik haben aus Sicht der EU-Generalanwältin gegen Unionsrecht verstoßen. Sie seien nicht befugt gewesen, die Aufnahme der Geflüchteten mit dem Argument der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung abzulehnen, heißt es.
© Axel Springer SE. Alle Rechte vorbehalten.