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Politik Fördergeld-Affäre

Entlassene Staatssekretärin Döring klagt gegen FDP-Bildungsministerium

Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) steht wegen des Umgangs mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt unter Druck Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) steht wegen des Umgangs mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt unter Druck
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) steht wegen des Umgangs mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt unter Druck
Quelle: REUTERS
In der sogenannten Fördergeld-Affäre rund um einen offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt hat sich Bildungsministerin Stark-Watzinger von Staatssekretärin Sabine Döring getrennt. Die will sich nun selbst zu Wort melden und zieht dafür vor Gericht.

Die von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring geht juristisch gegen das Ministerium vor. Mit einem sogenannten Eilantrag will sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht durchsetzen, dass sie sich in der sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern darf. Der Eilantrag sei am Donnerstagabend eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zuvor hatte die „Tagesschau“ berichtet.

Döring wolle per Gericht eine Aussagegenehmigung erreichen und wende sich gegen die öffentliche Darstellung, nach der sie den fraglichen Prüfauftrag erteilt habe, so die Sprecherin. Mit einer Entscheidung sei nicht in Kürze zu rechnen.

Das Bundesbildungsministerium, ihr ehemaliger Dienstherr, genehmige Döring keine öffentliche Äußerung, heißt es in dem Bericht. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Hintergrund ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten im Mai die Räumung eines Camps pro-palästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief „der Terror der Hamas ausgeblendet“.

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Später waren E-Mails bekannt geworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte.

Die ehemalige Bildungs-Staatssekretärin Sabine Döring fühlt sich nach ihrer Freistellung öffentlich falsch dargestellt
Die ehemalige Bildungs-Staatssekretärin Sabine Döring fühlt sich nach ihrer Freistellung öffentlich falsch dargestellt
Quelle: dpa/Harald Tittel

Das Vorgehen löste Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Döring und erklärte, die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst.

Später hieß es vom Ministerium: Döring habe telefonisch eine juristische Prüfung des Protestbriefs beauftragt. Dieser Auftrag sei von der Fachebene des Ministeriums so verstanden worden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte. Döring habe erklärt, dass die Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen sei.

Zuletzt mussten Stark-Watzinger (FDP) und ihr Ministerium nach einem Gerichtsbeschluss alle Kurznachrichten im Zusammenhang mit der Fördergeld-Affäre sichern. Diesen sogenannten Hängebeschluss erließ das Kölner Verwaltungsgericht, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

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Die Initiative „Frag den Staat“ hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Der Gerichtssprecher sagte, es gehe bei dem Hängebeschluss um eine Zwischenregelung, eine Prüfung in der Sache sei noch nicht erfolgt. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen.

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In dem Beschluss heißt es wörtlich, dem Ministerium werde bis zu einer endgültigen Entscheidung „aufgegeben, es sicherzustellen, dass Nachrichten über den Messengerdienst ‚Wire(Bund)‘, die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie der weitere Leitungsstab“ von Anfang Mai bis Ende Juni in Bezug auf die Fördergeld-Affäre „gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden“. Insbesondere solle die Selbstlöschungsfunktion des Messengerdienstes deaktiviert werden.

Ein Ministeriumssprecher wollte sich zu dem laufenden Verfahren beim Verwaltungsgericht nicht äußern. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Stark-Watzinger lehnt Rücktritt ab

Obwohl der Druck auf die Bildungsministerin selbst steigt, lehnt sie personelle Konsequenzen für sich ab. Stark-Watzinger hat Forderungen nach einem Rücktritt im Zusammenhang mit einer Fördergeld-Affäre bislang zurückgewiesen. „Dazu sehe ich keine Veranlassung“, sagte sie Ende Juni vor Journalisten. „Ich habe den betreffenden Auftrag, förderrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen, nicht erteilt und auch nicht gewollt“, sagte die Ministerin.

Zu weiteren Hintergründen äußerte sie sich trotz mehrfacher kritischer Nachfragen nicht. Aus der Union hatte es zuvor scharfe Kritik an Stark-Watzinger und auch eine Rücktrittsforderung gegeben. Wissenschaftler sehen das Vertrauen zu ihr erschüttert.

dpa/saha

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