WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Newsticker
  3. DPA
  4. Infoline
  5. Panorama
  6. Cum-Ex-Skandal: Zwei Manager wegen 343 Millionen Steuerhinterziehung angeklagt

Panorama Cum-Ex-Skandal

Zwei Manager wegen 343 Millionen Steuerhinterziehung angeklagt

Beweismaterial verschwunden – Bundeskanzler Scholz hat „enorm viel zu verbergen“

Im Hamburger Untersuchungsausschuss zur „Cum-Ex“-Affäre von Bundeskanzler Olaf Scholz gibt es einen Eklat um zwei Laptops mit Beweismaterialien. Dr. Mathias Middelberg (CDU) sagt im WELT-Interview: „Die SPD versucht an allen Punkten, die Aufklärung dieses Falls zu verhindern.“

Quelle: WELT

Autoplay
Zwei Männer sollen dafür gesorgt haben, dass einer Firma im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte 343 Millionen Euro an nicht gezahlten Steuern zurückerstattet worden sind. Dafür sollen sie selbst jeweils rund 16 Millionen Euro erhalten haben.

Im Cum-Ex-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen zwei Manager wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung von 343 Millionen Euro erhoben. Die beiden Manager sollen in den Jahren 2009 und 2010 dafür gesorgt haben, dass einer Firmengruppe Kapitalertragssteuersummen in Höhe von 343 Millionen Euro erstattet wurden. Geld, dass jedoch ursprünglich gar nicht an den Fiskus entrichtet worden war, wie die Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch mitteilte. Für den Betrug sollen sie selbst jeweils rund 16 Millionen Euro erhalten haben.

Die Männer sind laut Staatsanwaltschaft Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände von Gesellschaften einer Firmengruppe mit Sitz in München. Um welche Firmengruppe es sich handelt, teilten die Ermittler nicht mit. Für die angeklagten Taten sollen mehr als 900 Millionen Aktien mit einem Umsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt worden sein.

Die komplexen Ermittlungen, die nun zur Anklage führten, laufen seit 2013. Die Akten umfassen laut Staatsanwaltschaft rund 229 Bände. Gegen mehrere Beschuldigte dauerten die Ermittlungen an.

Alle erfassten Fälle zusammengerechnet, prellten Banken und Investoren den Staat um geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei bedienten sie sich einer Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben und vermeintlich Kapitalertragssteuer entrichtet.

Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer, die bei einem durch Handel mit Finanzprodukten entstehenden Gewinn direkt an das Finanzamt angeführt werden. Durch das Geschacher der Aktien um den Stichtag rum konnten die Beteiligten Verluste fingieren und bekamen auf diese Weise vermeintlich zuvor entrichtete, tatsächlich aber nie abgeführte, Steuerbeträge zurückerstattet. 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
dpa/luz

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema